Unser Service zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Bei der IHK für München und Oberbayern beraten wir Ihr Unternehmen gerne zum Thema beschleunigtes Fachkräfteverfahren, bevor Sie den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Im Rahmen der kostenlosen und unverbindlichen Beratung besprechen wir folgende Punkte mit Ihnen:
- Voraussetzungen für Anerkennung
- Einreise nach Deutschland für Fachkräfte mit Berufsausbildung
- Dauer und Kosten des Verfahrens
- Notwendige Unterlagen
- Teilweise Gleichwertigkeit und Anpassungsqualifizierung
Im Hinblick auf das
beschleunigte Fachkräftverfahren
helfen wir Ihnen bei den folgenden Themen:
- Klärung der Zuständigkeit (Ausländerbehörde und Anerkennungsstelle)
- Unverbindliche Prüfung des Anliegens hinsichtlich des Zielführungsgrades und der Plausibilität
- Vergleichende Beratung zur Anerkennung innerhalb und außerhalb des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
- Erteilung von Auskünften zum Ablauf vom beschleunigten Fachkräfteverfahren Schritt für Schritt
- Information zu Verfahrensdauer und Kosten
- Prüfung der Unterlagen für die Anerkennung auf Vollständigkeit
- Festlegung des Referenzberufes
- Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare für die Anerkennung
- Ausstellung einer Beratungsbestätigung, die Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen können
Melden Sie sich gerne für eine Erstberatung per Telefon oder E-Mail.