Service

Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland

Sie wollen Ihren Berufsabschluss aus dem Ausland in Deutschland anerkennen lassen? Ihre Fachkraft ist noch im Ausland und benötigt eine Anerkennung für die Einreise nach Deutschland? Sie wollen eine Fachkraft mit einem ausländischen Abschluss einstellen, können aber die Qualifikation des Bewerbers nicht einordnen?

Unser Service zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Bei der IHK für München und Oberbayern beraten wir Ihr Unternehmen gerne zum Thema beschleunigtes Fachkräfteverfahren, bevor Sie den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Im Rahmen der kostenlosen und unverbindlichen Beratung besprechen wir folgende Punkte mit Ihnen:

  • Voraussetzungen für Anerkennung
  • Einreise nach Deutschland für Fachkräfte mit Berufsausbildung
  • Dauer und Kosten des Verfahrens
  • Notwendige Unterlagen
  • Teilweise Gleichwertigkeit und Anpassungsqualifizierung

Im Hinblick auf das beschleunigte Fachkräftverfahren helfen wir Ihnen bei den folgenden Themen:

  • Klärung der Zuständigkeit (Ausländerbehörde und Anerkennungsstelle)
  • Unverbindliche Prüfung des Anliegens hinsichtlich des Zielführungsgrades und der Plausibilität
  • Vergleichende Beratung zur Anerkennung innerhalb und außerhalb des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
  • Erteilung von Auskünften zum Ablauf vom beschleunigten Fachkräfteverfahren Schritt für Schritt
  • Information zu Verfahrensdauer und Kosten
  • Prüfung der Unterlagen für die Anerkennung auf Vollständigkeit
  • Festlegung des Referenzberufes
  • Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare für die Anerkennung
  • Ausstellung einer Beratungsbestätigung, die Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen können

Melden Sie sich gerne für eine Erstberatung per Telefon oder E-Mail.

Ihre Ansprechpartner/-innen zum Thema Anerkennung in Deutschland