Funktion der IHK für München und Oberbayern
Die IHK für München und Oberbayern wickelt im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung seit Sommer 2020 die folgenden staatlichen Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen, Einrichtungen und Selbstständige ab: Überbrückungshilfe I, II, III, III Plus, IV, Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe 2022, November- und Dezemberhilfe, Bayerische Oktoberhilfe, Bayerische Härtefallhilfe mit Sonderhilfe Weihnachtsmärkte inkl. Schausteller, den Corona-Sonderfonds für Messen und Ausstellungen sowie die bay. Energie-Härtefallhilfe. Die Corona-Soforthilfen gehören nicht zu den Hilfsprogrammen, für die die IHK zuständige Bewilligungsstelle ist. Diese Förderung für die ersten Monaten der Corona-Pandemie wurde in Bayern von den Bezirksregierungen bzw. der Landeshauptstadt München abgewickelt.