Gibt es Sonderregelungen für E-Scooter?
Tretroller mit elektrischem Motor werden den Kraftfahrzeugen zugerechnet. Es gelten daher die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr (also wie für Auto- oder Motorradfahrer). Für Fahrer unter 21 Jahren, etwa Auszubildende, gilt eine strikte Null-Promille-Grenze.
E-Scooter sind grundsätzlich nur für eine Person zugelassen - selbst wenn ausreichend Platz vorhanden ist und das Gewicht beider Personen nicht zur Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts führen würde.
Mehr Hinweise beim Bundesverkehrsministerium.
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