In Abschnitt II. können Sie sich zusätzlich einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
bescheinigen lassen, wenn dies für die Tätigkeit, die Sie im Gastland ausüben möchten,
erforderlich ist. Darüber hinaus sind die Angaben unter diesem Abschnitt fakultativ.
Im letzten Abschnitt können Sie schließlich weitere Angaben zu der von Ihnen ausgeübten
Tätigkeit machen. Dieser Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn in dem Gastland, in dem Sie Ihr Unternehmen gründen oder Ihre Dienstleistung erbringen wollen, Berufsbeschreibungen bestehen.
Bitte schicken Sie das unterschriebene Antragsformular sowie die ausgefüllte EU?Bescheinigung ohne Unterschrift an die Industrie- und Handelskammer zurück.
Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern erhebt eine Gebühr von € 80 pro ausgestellter EU-Bescheinigung.