Ausgewählte Produkte mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz
Gegenstände, die von einem ermäßigen Umsatzsteuersatz profitieren, sind in der Regel Tiere, Lebensmittel und Kunstgegenstände. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen und eine pauschale Antwort, ob ein Gegenstand einen ermäßigten Umsatzsteuersatz hat, kann man nicht geben. Nachfolgend finden Sie eine ausgewählte Liste von Gegenständen, die unter die Ermäßigung fallen können.
- Tiere
- Lebensmittel
- Früchte und Nüsse
- Kaffe, Tee, Mate und Gewürze
- Bücher
- Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
- Kunstgegenstände
- Sammlungsstücke
Bitte beachten Sie: Diese Liste ist keinesfalls vollständig und ist lediglich eine Auswahl.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in verschiedenen BMF-Schreiben detaillierte Informationen zum ermäßigten Steuersatz in Deutschland veröffentlicht. Besonderheiten ergeben sich u. a. bei Kombinationsartikeln, digitalen Medien, Pflanzen und Hörbüchern. Die BMF-Schreiben wurden nebenstehend zum Download bereitgestellt.
Seit 2020 gilt durch das Jahresteuergesetz 2019
die ermäßigte Umsatzsteuer für E-Books. Am 17. Dezember 2021 hat das BMF ein Schreiben zu den digitalen Medien
veröffentlicht, welches u.a. Fallbeispiele, Definitionen und eine Nichtbeanstandungsregelung beinhaltet. Ebenso wurde der ermäßigte Steuersatz für Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene eingeführt. Auch für Bahntickets wurde eine Ausweitung des ermäßigten Steuersatzes (Wegfall 50 km-Grenze) durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
eingeführt. Hierzu hat das BMF am 21. Januar 2020 ein Schreiben
veröffentlicht.