Hochwasser in Süddeutschland 2024
Das Bayerische Finanzministerium hat aufgrund der Hochwasserlage in weiten Teilen Bayerns in der Zeit von Ende Mai bis Anfang Juni 2024 mit Erlass vom 4. Juni 2024 steuerliche Erleichterungen für natürliche und juristische Personen gewährt.
Diese betreffen unter anderem die folgenden Maßnahmen:
- Erleichterungen bei Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassungsmöglichkeit der Vorauszahlungen (für bis 31. Oktober 2024 fällige Steuern),
- Erleichterungen an Nachweise für steuerbegünstigte Zuwendungen,
- Verzicht auf die Erhebung von Stundungszinsen und Erlass der Säumniszuschläge (in bestimmten Fällen),
- Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau und Rücklagenbildung für Ersatzbeschaffung.
Den vollständigen Erlass vom 4. Juni 2024 finden Sie hier
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Empfehlung: Sollten aufbewahrungspflichtige Unterlagen (wie z.B. Buchhaltungsunterlagen) durch das Hochwasser beschädigt worden oder unlesbar gemacht worden sein, empfiehlt es sich, dies zeitnah und ausführlich zu dokumentieren. Im Falle einer Betriebsprüfung, Kassenprüfung oder Lohnsteuerprüfung sollte die Tatsache der fehlenden Unterlagen glaubhaft dargelegt werden können.