Buchführung und Rechnungswesen: die Bilanzierung
Bei der einfachen Buchführung werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt. Dagegen erfolgt bei der doppelten Buchführung ein Vergleich zwischen dem Betriebsvermögen zu Beginn und dem Betriebsvermögen am Ende des Geschäftsjahres.
Das funktioniert so:
- Eröffnungsbilanz: Am Gründungstag des Unternehmens erstellen Sie die sogenannte Eröffnungsbilanz. Dazu erstellen Sie eine Liste des an diesem Stichtag vorhandenen Vermögens und der bestehenden Schulden. Dazu gehört auch eine Inventur.
- Schlussbilanz: Am Ende des Jahres führen Sie eine erneute Inventur durch und bestimmen die Höhe von Vermögen und Schulden.
Das Betriebsvermögen ermitteln Sie anhand der Formel:
(Anlagevermögen + Umlaufvermögen) – Schulden = Betriebsvermögen
Weiterhin gilt Folgendes:
- Die Summe des Betriebsvermögens der Schlussbilanz minus der Summe des Betriebsvermögens der Eröffnungsbilanz – vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen – ergibt, wie viel Gewinn oder Verlust das Unternehmen gemacht hat.
- Die Positionen der Bilanz werden mit den verschiedenen Konten der Buchführung abgeglichen.
- Den Jahresabschuss bildet die Bilanz zusammen mit der zugehörigen Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV).
Für die steuerliche Bilanzierung bei Personengesellschaften gelten Besonderheiten.
Tipp: Viele Unternehmen lassen sich bei der Erstellung des Jahresbeschlusses von einem steuerlichen Berater unterstützen.
Buchführung & Rechnungswesen: die doppelte Buchführung
Die Basis für die Erstellung der Bilanz bildet die doppelte Buchführung. Denn die Bilanz besteht aus verschiedenen Konten. Wie viele und welche Konten erforderlich sind, liegt an der Größe und der Rechtsform des Unternehmens. Diese Faktoren entscheiden, wie die Bilanz aufgebaut wird.
Ein Grundsatz besteht immer:
Jede Buchung wird doppelt ausgeführt, weil sie ebenso auf der Soll-Seite wie auf der Haben-Seite verbucht wird.
Um die Buchungen auf den verschiedenen Konten der Soll- und Haben-Seite richtig durchzuführen, gibt es sogenannte Buchungssätze. Sie sind sozusagen die Anweisungen, wie die Beträge auf den Konten zu verbuchen sind. Vor jeder Buchung wird der Buchungssatz auf dem Beleg vermerkt. Dieses Festlegen des Buchungssatzes heißt Kontierung. In Buchführung & Rechnungswesen ist ein Buchungssatz immer nach dem Prinzip von Soll nach Haben aufgebaut.
Das klingt komplizierter als es ist, einige Beispiele machen das Vorgehen deutlich:
- Ein Kunde zahlt eine fällige Rechnung über 300 Euro per Überweisung. Der zugehörige Buchungssatz lautet: Bankkonto an Forderungen 300 Euro. Auf der aktiven Seite der Bilanz (dem Bankkonto) erhöhen sich die liquiden Mittel um 300 Euro, dafür schrumpfen auf der anderen Seite die Forderungen um 300 Euro.
- Ein Kunde bezahlt 200 Euro bar und überweist den Restbetrag von 150 Euro. Der Gesamtbetrag liegt also bei 350 Euro. Der Buchungssatz lautet: Kasse 200 Euro, Bankkonto 150 Euro an Forderungen 350 Euro. Hier wird der nächste Grundsatz deutlich: Summe der Soll-Buchungen = Summe der Haben-Buchungen.
Tipp: Buchführungs-Software speichert die Buchungssätze für bestimmte Vorfälle und führt diese automatisch aus. Das verringert die Fehlerquote.
Wer zur Buchführung verpflichtet ist, muss über alle unternehmerischen Aktivitäten Buch führen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, soll die doppelte Buchführung alle Handelsgeschäfte und alle Vermögensgegenstände aufzeigen. Damit das funktioniert, hat die Buchführung „doppelt“ in zwei Büchern geführt zu werden. Daher kommt auch ursprünglich der Name der doppelten Buchführung. Die Bücher sind folgende:
- das Grundbuch, auch Journal genannt
- das Hauptbuch, auch als Sachkonten bezeichnet
Das Grundbuch übernimmt die zeitliche Ordnung der Geschäftsvorfälle. Hier erfolgt die Erfassung aller Vorgänge mit Datum, Nummer, Beleg und Betrag aus dem betreffenden Konto und dem zugehörigen Gegenkonto. Das Kassenbuch, Rechnungseingänge und Rechnungsausgänge sind typisch für das Grundbuch.
Das Hauptbuch übernimmt die sachliche Ordnung. Aus dem Kontenabschluss des Hauptbuches ergibt sich die Bilanz. Nebenbücher wie ein Warenbuch oder ein Lohn- und Gehaltsbuch können die doppelte Buchführung unterstützen.
Tipp: Belege, Rechnungen und Bilanz müssen Sie mindestens zehn Jahre aufbewahren. Mehr Infos zu den Aufbewahrungsfristen finden Sie
hier
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