Ein Merkblatt des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Bauabzugsbesteuerung (jeweils in deutscher, englischer, französischer und ungarischer Sprache) sowie die Schreiben des Bundesfinanzministeriums informieren Auftraggeber und Bauunternehmer über Einzelheiten.
Beachten Sie: Bereits sechs Monate vor Ablauf der alten Freistellungsbescheinigung kann eine Folgebescheinigung beantragt werden.
Tipp: Nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit der frühzeitigen Beantragung einer Folgebescheinigung, damit es nicht zu 'Freistellungslücken' kommt.