Möglichkeit zur Stellungnahme zur Änderung der Sachverständigenordnung der IHK für München und Oberbayern

Die IHK München beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Gem. § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Die IHK beabsichtigt eine weitgehende Übernahme der Muster-Sachverständigenordnung der DIHK (MSVO) mit dem Stand Juni 2025.

Bis zum 16. Januar 2026 kann auf der Website der IHK München (www.ihk-muenchen.de) Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der Sachverständigenordnung und die Verhältnismäßigkeitsprüfung genommen werden.

Stellungnahmen hierzu können per E-Mail an sachverstaendige@muenchen.ihk.de oder schriftlich an IHK München, Sachverständigenwesen, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München gesendet werden.