Allgemeine Umweltaussagen
Werbung mit Begriffen wie "nachhaltig", "biologisch", "umweltfreundlich" ist verboten, wenn man nicht gleichzeitgi dabei erklärt, warum das so ist. Man spricht von verbotenen unspezifizierten Umweltaussagen. Ausdrücklich verbietet dies ab dem 27.09.2026 das Gesetz gegen unlauteren Wettbewwrb in seinem Anhang, der die schwarze Liste genannt wird.