Was regelt die Health-Claims-Verordnung (HCVO)?
Die Möglichkeiten gesundheitsbezogener Werbung für Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel werden von der EU reguliert.
Die HCVO regelt, dass keine zu allgemein gehaltenen bzw. nicht nachweisbar gesundheitsfördernde Wirkungen eines Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittels beworben werden dürfen.
Die Verordnung enthält allerdings auch eine Liste von über 200 erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben , welche sich auf bestimmte Inhaltsstoffe, Vitamine und Mineralstoffe eines Produktes beziehen. Diese gesetzlich festgeschriebenen Angaben dürfen immer dann zu Werbezwecken eingesetzt werden, wenn ein Produkt die entsprechenden Inhaltsstoffe auch tatsächlich in ausreichender Menge beinhaltet.
Die Verordnung betrifft all diejenigen, die Produkte in den Verkehr bringen. Somit sind nicht nur Hersteller, sondern auch Händler betroffen.