Vorsicht beim Thema Kopplungsverbot
Inzwischen gilt zwar kein pauschales Kopplungsverbot mehr – so war es früher unzulässig, die Teilnahme an einem Gewinnspiel vom Erwerb eines Produkts abhängig zu machen. Heute müssen weitere Umstände hinzutreten, damit die Kopplung nach dem UWG verboten ist.
Transparent gestaltete Gewinnspiele, bei denen ersichtlich eine Teilnahme nur nach Einwilligung in den Erhalt werbender E-Mails oder in die Datenweitergabe möglich ist, bringen den Verbraucher aber nicht in eine die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigende Lage. Ebenso verhält es sich bei Gewinnspielen in sozialen Netzwerken, bei denen eine Teilnahme durch das Posten auf der eigenen Seite erfolgt oder von einem Klick auf den Gefällt-mir-Button abhängig gemacht wird.
Unlauterkeit durch Kopplung von Gewinnspielen aufgrund einer unsachgemäßen Beeinflussung kann aber beispielsweise angenommen werden, wenn der verständige Verbraucher seinen Entschluss lediglich von dem Streben nach der in Aussicht gestellten Gewinnchance bestimmen lässt und rationale Erwägungen vollständig zurücktreten.
Eine unangemessene unsachliche Beeinflussung in Form einer besonderen psychischen Drucksituation soll beispielsweise jedenfalls dann vorliegen, wenn die Teilnahme des Verbrauchers an einem Gewinnspiel von seiner Erklärung abhängig gemacht wird, mit der Weitergabe von persönlichen Daten an Drittunternehmen und mit Werbeanrufen einverstanden zu sein und der Verbraucher von dieser Kopplung erst erfährt, nachdem er sich bereits für die Teilnahme an der Verlosung entschieden hat.
Verbotene Gewinn- und Glückspiele
- Preisausschreiben oder Gewinnspiele, bei denen die in Aussicht gestellten Preise oder ein angemessenes Äquivalent nicht vergeben werden, sind in den absolut verbotenen Tatbeständen der „Schwarzen Liste“ aufgeführt . Mehr Infos finden Sie
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- Die Angabe, die Gewinnchancen bei einem Glücksspiel ließen sich durch bestimmte Waren oder Dienstleistungen erhöhen, ist in den absolut verbotenen Tatbeständen der „Schwarzen Liste“ aufgeführt .Mehr Infos finden Sie
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