Sie wollen in Ihrem Unternehmen die Spiele der Fußball-WM übertragen? Beim Public Viewing gibt es viele Auflagen der Uefa.

Wann benötigen Sie für Public Viewing zur Fußball-EM eine Lizenz der UEFA?

Sie möchten die Spiele der Fußball WM im TV oder auf Großbildleinwand als Public Viewing anbieten? Nach dem FIFA-Reglement für Public-Viewing-Veranstaltungen sind Lizenzen erforderlich. Ausführliche Informationen und Möglichkeiten zur Beantragung einer Lizenz finden Sie hier

Die FIFA unterscheidet und vergibt Lizenzen für

  • gewerbliche / kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen
  • besondere nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (Kriterium: "mehr als 5000 Zuschauer").

Kostenpflichtige Lizenz für gewerbliche/komerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen

Für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen („Commercial Public Viewing Events“) benötigen Sie eine gebührenpflichtige Lizenz der FIFA. Ein gewerblicher Zweck gilt bei einer Public-Viewing-Veranstaltung als gegeben, wenn zum Beispiel:

  • für die Vorführung der Übertragung der Spiele der Fußball-WM direkt oder indirekt ‎(z. B. durch Unkostenbeiträge, Mindestverzehranforderungen, erhöhte Speisen- und ‎Getränkepreise)‎ Eintrittsgelder verlangt werden und/oder
  • im Zusammenhang mit der Veranstaltung Sponsoring- oder andere gewerbliche Assoziierungsrechte genutzt werden und/oder
  • aus der Veranstaltung in anderer Form ein geschäftlicher Nutzen erzielt wird.

Kostenfreie Lizenz für besondere nicht-gewerbliche/nicht-kommerzielle Pubkic-Viewing-Veranstaltungen

Für besondere nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen („Special Non-Commercial Public Viewing Events“) benötigen Sie eine Lizenz, die allerdings nicht kostenpflichtig ist.

Dies gilt dann, wenn die nicht gewerbliche Veranstaltung sich an mehr als 5.000 Zuschauer richtet.

Public Viewing ohne Lizenz

Für manche nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen („Non-Commercial Public Viewing Events“) ist weder eine Lizenz noch eine Gebühr fällig.

  • Veranstaltungen in „gewerblichen Einrichtungen“ wie Pubs, Clubs und Bars, ohne dass direkt oder indirekt Eintrittsgelder erhoben werden oder Sponsoringaktionen stattfinden (sonst siehe 1.), also ohne dass der Veranstalter mit der Veranstaltung einen geschäftlichen Nutzen erzielt, weil "ordinary course of business" ohne zusätzliche gewerbliche Aktivitäten.

IHK-Tipp zu Public Viewing bei der Fußball WM

Halten Sie beim Public Viewing die Vorgaben und Bedingungen der FIFA genau ein, auch wenn weder Gebühren noch eine Lizenz erforderlich sind.

Was kostet die Lizenz für Public Viewing bei der Fußball WM?‎

Die Kosten der Lizenz für eine ‎gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen ‎richten sich nach Anzahl und Zuschauerkapazität der Veranstaltung.

Praktische Hinweise zum Public Viewing zur Fußball WM

Dürfen Sponsoren bei einer Public-Viewing Veranstaltung auftreten?

‎In jedem Fall sollten zur Vermeidung von Konflikten und Auseinandersetzungen mit der FIFA die von dieser aufgestellten Bedingungen für die Hinzuziehung von Sponsoren und der Veranstaltungs-/Sponsoren-Werbung beachtet werden.

Danach dürfen für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen beispielsweise lokalen Anbietern lokale Sponsor-Rechte gewährt werden, wenn diese von der FIFA nicht als Wettbewerber der offiziellen WM -Sponsoren angesehen werden.

Für nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen oder besondere nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen dürfen keinerlei Sponsoring-Rechte vergeben werden.

Werbung für Public Viewing bei der Fußball WM

Auch hier empfiehlt sich aus den besagten Gründen ein Blick in die speziellen FIFA-Bedingungen und Richtlinien, welche nähere diesbezügliche Regelungen vorhalten.

GEMA und Public Viewing

Beim Public-Viewing können zusätzliche Gebühren der GEMA anfallen.

Die GEMA hat für die vergangenen Meisterschaften einen Sondertarif für Public-Viewing-Veranstaltungen im Rahmen der Fußball-WM gewährt. Dieser wird voraussichtlich auch dieses Jahr wieder einige Wochen vor der WM veröffentlicht. Informationen findet man dann auf der GEMA-Website.