Grundsatz: Marken sind keine Produktbezeichnungen
Tesa, Inbus und Co. – viele Markennamen haben sich zwar in der Alltagssprache als Synonym für Produktbezeichnungen eingebürgert. Dennoch unterliegen sie – u.a. wegen einer aktiven Abmahnpraxis durch die Markeninhaber – weiterhin dem Markenschutz und sind noch nicht zur frei verwendbaren sog. Gattungsbezeichnung (Gattungsbegriff) geworden.
Die folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die eigene Recherche!
Was ist, wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben?
Prüfen Sie dennoch, ob Anzeichen für einen Rechtsmissbrauch vorliegen. Alle Informationen zum richtigen Umgang mit einer Abmahnung finden Sie
hier
.
Zurück zum Inhalt