Angabe auf Geschäftsbriefen
Auf Geschäftsbriefen hat die Zweigniederlassung die vollständige Firma anzugeben, so wie sie im Handelsregister eingetragen ist. Bei Abweichung der Firma von der der Hauptniederlassung ist auch diese anzugeben.
Zudem sind das Register mit Registernummer und weitere für die jeweilige Rechtsform vorgeschriebene Pflichtangaben der Hauptniederlassung auf Geschäftsbriefen anzugeben.