DSGVO - Fazit der BIHK-Veranstaltung: "Wir sind in einem Lernprozess"
BIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Manfred Gößl begrüßte die Harmonisierung des Datenschutzrechts auf EU-Ebene. Diese sei ein Meilenstein auf dem Weg in die Digitalisierung. Er forderte jedoch mehr Rechtssicherheit und bürokratische Entlastung für Unternehmen. Datenschutzrecht müsse im gegenseitigen Dialog weiterentwickelt werden, um so Fragen der digitalen Welt zu lösen. Keinesfalls dürfe sich die Evaluierung auf das Pflichtprogramm des Art. 97 Abs. 2 DSGVO beschränken. Er begrüßte den Antrag Bayerns zur Evaluierung der DSGVO im Bundesrat, welchen dieser mit Beschluss vom 29.11.2019 (BR-DS. 570/19) angenommen hat. Die in diesem Antrag enthaltenen Anregungen sind in die Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission eigeflossen. Ferner werden diese im EU-Rat unter kroatischer Präsidentschaft behandelt.
Bayerns Innen- und Datenschutzminister Joachim Herrmann zog folgende Zwischenbilanz: "Die Datenschutz-Grundverordnung, die seit zwei Jahren gilt, hat dafür gesorgt, dass Datenschutz plötzlich in aller Munde ist. Enorme gemeinsame Anstrengungen von Verbänden, Aufsichtsbehörden und Politik haben stark dazu beigetragen, die anfängliche Aufregung aufzufangen." Trotz umfangreicher Aufklärungsangebote und Hilfestellungen gebe es bei den Unternehmen noch immer zahlreiche Fragen und Unsicherheiten. Mit Blick auf die anstehende Evaluierung der DSGVO durch die Europäische Kommission betonte er: "Im Interesse der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit sollten diese frühzeitig analysiert und bewertet werden". Vertreter aus Wirtschaft, Exekutive und Legislative sollten ihre wertvollen Praxiserfahrungen in die Evaluierung einbringen. "Heute machen wir dazu einen wichtigen Schritt! Lassen Sie uns auch in Zukunft daran arbeiten, dass die EU-Datenschutzreform ein Erfolg für unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Unternehmen und unsere Behörden ist".
Angelika Sery-Froschauer, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich, betonte: "Datenschutz muss Innovation gewährleisten und nicht behindern. Der Europäische Datenschutz soll zum Qualitätsmerkmal für EU-Unternehmen werden und darf nicht zur Ein- oder Ausgrenzung dieser am internationalen Markt führen." Insbesondere die Übereinstimmung mit der ePrivacy muss gewährleistet werden. Sie berichtete, Innovationen hätten österreichische Unternehmen auch in Sachen DSGVO "nach vorne gebracht". Denn gegenüber Kunden sei es unerlässlich, datenschutzkonform aufzutreten. Eine zunehmend wichtige Rolle spiele in Österreich das neue Instrument des Code of Conduct . Mittlerweile gebe es von der Österreichischen Datenschutzaufsicht acht genehmigte Code of Conducts. Diese trügen zur Klärung von Rechtsunsicherheit bei.
Stephan Mayer, Parlamentarischer Staatssekretär im BMI, forderte einen intensiven Dialog mit allen Akteuren. Die Harmonisierung des Datenschutzrechts sei eine geschäftsleitende Grundlage für die deutsche Wirtschaft. Im Zuge der Evaluierung sei es für die Bundesregierung wichtig, diese voran zu bringen. Erkannter Verbesserungsbedarf müsste zeitnah in die Evaluierung einbezogen werden.