Es gibt keine Flut von Bußgeldern
Die Unternehmer klagen über Unsicherheit. Dazu gehört auch das endlose Warten auf die E-Privacy-Verordnung.
Ein Wort zur E-Privacy-Verordnung. Wenn es sie nicht gäbe, gelten alle Regeln der Datenschutz-Grundverordnung. Bei E-Privacy geht es um personenbezogene Daten. Kommt diese Verordnung nicht, greift die DSGVO. Deshalb machen sich die Leute Sorgen. Sie befürchten eine Verschärfung der Anforderungen.
Ein Grund für die Unsicherheit ist dann wohl …
Ein Missverständnis. Und dann sind wir mitten in einem Gewöhnungsprozess. Im Datenschutz gilt heute europäisches Recht. Und das erst seit zwei Jahren. Das schafft Unsicherheit, aber das lässt sich aushalten. Dazu kommen neue Begriffe wie Datenschutz-Folgenabschätzung. Die klingen bedrohlich, weil wir noch wenig Erfahrung damit haben.
Wie vertragen sich Google und Facebook mit der DSGVO? Da wünschen sich Unternehmen von Ihnen Antworten. Haben Sie die schon?
Da stoßen wir auf viele Fragen. Da ist erstens die gesellschaftliche Bedeutung. Facebook, YouTube oder WhatsApp – das ist für viele heute wichtiger als Zeitung und Fernsehen. Diese Kanäle sind auch ein wichtiges Arbeitsinstrument. Es gibt viele Betriebe, die für ihren Webshop eine Facebook-Fanseite nutzen. Schon deshalb müssen wir uns anschauen, was da genau passiert.
Die Neigung der US-Konzerne zur Offenheit scheint begrenzt.
Ja, das wurde auch vorhin in der Diskussion deutlich. Ich finde es frustrierend und ärgerlich, dass wir mit den Plattformen, die unser Leben bestimmen, so viele Rechtsstreitigkeiten und Konflikte haben. Unsere Aufgabe ist, für Unternehmen und Verbraucher hier für mehr Klarheit zu sorgen.
Die Datenschutz-Verordnung erschwert das doch, eben weil sie vieles unklar lässt.
Gegen diese Sichtweise wehre ich mich. Die DSGVO ist kein Defizit, sie ist ein Geschenk – auch für uns in der Beratung. Wir können mit ihren 40 Artikeln, das ist das gesamte materielle Recht, uns erlauben, alle Fragen zu beantworten. Unsicherheiten klären wir im Vollzug. Jeder kann zu uns kommen und uns fragen: „Wie seht Ihr das?“ oder „Mache ich das so richtig?“
Das kostet aber Zeit, das bedeutet Aufwand.
Wenn der Verantwortliche im Unternehmen meint „Ich weiß das selbst, ich habe gute Berater“, kann er sehr gerne anfangen, seine Datenverarbeitung zu betreiben. Das ist doch genau das, was uns für eine dynamische, digitale Entwicklung hilfreich sein kann.
Es gibt kaum Fälle, in denen Behörden ein Bußgeld verhängt haben. Trotzdem spielt in der Diskussion das Bußgeld eine zentrale Rolle. Wie erklären Sie sich das?
Das sehe ich genauso. Das ist ein Missverhältnis. Das führt zu einer angstgetriebenen Verhaltensweise. Das halte ich nicht für die richtige Motivation. Die Angst, den Führerschein zu verlieren, ist doch nicht der Grund, dass ich mit dem Auto vor einer roten Ampel stehen bleibe. Ich weiß, dass das für meine Sicherheit und die Sicherheit vieler anderer Menschen gut ist.
Immerhin geht es bei der DSGVO um Bußgelder in Millionenhöhe.
Ja, das ist die Neuerung. Diese Diskussion hatten wir zur Anfangszeit. Aber Strafen können nicht die Erklärung der Grund-Verordnung sein. Das müssen wir ändern. Mittlerweile sehen doch alle: Es hagelt nicht serienweise hohe Bußgelder.