Änderungen 2024 bei der Ausgleichsabgabe
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Tun sie dies nicht, ist eine Ausgleichsabgabe fällig. Diese wird zum 1. Januar 2024 steigen.
Pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz beträgt die Ausgleichsabgabe dann:
- 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von 3 Prozent bis weniger als 5 Prozent.
- 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent.
- 360 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als 0 Prozent bis weniger als 2 Prozent.
- 720 Euro (neu!) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von null Prozent.