Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurden vier EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz muss insbesondere bei der Personalarbeit beachtet werden.
Wichtig für die Praxis:
- Sämtliche Abläufe in der Personalarbeit sollten auf Diskriminierungsfreiheit überprüft werden.
- Alle Mitarbeiter, insbesondere Personalverantwortliche und Führungskräfte, sollten geschult werden.
- Damit auf Vorwürfe schnellstmöglich reagiert werden kann, sollte ein Beschwerdemanagement eingeführt werden.
- Alle Personalentscheidungen sollten - unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen - diskriminierungsfrei dokumentiert werden.
- Insbesondere bei Stellenausschreibungen muss auf neutrale Formulierungen geachtet werden.
- Bei Vorstellungsgesprächen sollten auf Arbeitgeberseite zwei Personen anwesend sein.
Im IHK-Merkblatt
finden Sie Hinweise zum arbeitsrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.