Was gilt für die Beschäftigung von Studenten als Ferienjobbern?
Da Studenten in der Regel volljährig sind, gibt es deutlich weniger Probleme. Achten Sie bei der Einstellung eines Studenten unbedingt auf das Alter - es gibt durchaus eingeschriebene Studenten, die erst 17 Jahre alt sind. Dann gelten die Regeln wie bei den Schülern, die ebenfalls 16 oder 17 Jahre alt sind.
Für Studenten gibt es die Möglichkeit der Beschäftigung als Werkstudent, die zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt. Dabei muss weiterhin das Studium im Vordergrund stehen, so dass die Einstufung als Werkstudent für eine Beschäftigung während des Semesters grundsätzlich nur dann möglich ist, wenn 20 Wochenstunden nicht überschritten werden. Bei einer Beschäftigung in den Semesterferien gilt diese Beschränkung nicht.