Achtung: Meldungen zur Sozialversicherung nur noch über das SV-Meldeportal möglich
Achtung: Termin 29. Februar 2024
Zum 29. Februar können Arbeitgeber Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge zur Sozialversicherung nicht mehr über sv-net abgeben.
An die Stelle von sv-net tritt das SV-Meldeportal, das seit Oktober 2023 funktionsfähig ist. Bis Ende Februar 2024 liefen die beiden Anwendungen parallel. Danach geht es ausschließlich über das SV-Meldeportal.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Unternehmen,
- welche die Meldungen zur Sozialversicherung selbst abgeben
- und kein Lohnabrechnungsprogramm nutzen.
Was ist zu tun?
Sollten Sie bisher über sv-net Ihre Meldungen zur Sozialversicherung abgegeben haben, melden Sie sich bitte umgehend beim SV-Meldeportal an.