Welche Gründe müssen für einen Betriebsurlaub vorliegen?
Ganz egal, ob Sie Ihr Unternehmen für einen Betriebsurlaub an Weihnachten oder im Sommer schließen, Sie benötigen dafür eine stichhaltige Begründung. Denn grundsätzlich müssen die Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigt werden.
Dringende betriebliche Erfordernisse können einen Betriebsurlaub rechtfertigen.
Dazu gehören:
- Eine zentral wichtige Person ist im Urlaub - dies gilt beispielsweise in Arztpraxen, wenn der Arzt Ferien macht oder auch in einer Steuerkanzlei.
- Wichtige Zulieferer oder auch Abnehmer haben zu.
- Wichtig: Auftragsmangel reicht nicht als Grund, um Betriebsurlaub anzuordnen.
Mitbestimmung und Co beim Betriebsurlaub:
- Ein Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag festlegen, dass er berechtigt ist, Betriebsurlaub anzuordnen.
- Betriebsurlaub ist mitbestimmungspflichtig.
- Bei einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat müssen im Einzelfall betriebliche Belange nicht nachgewiesen werden.