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Ratgeber
Wer Lebensmittel herstellen und/oder in Verkehr bringen möchte, muss eine Reihe von Vorschriften einhalten. Gerade Existenzgründer in diesem Bereich sollten sich vor Aufnahme des Gewerbes umfassend informieren.
Die wichtigsten lebensmittelrechtlichen Vorschriften für alle Unternehmen der Ernährugnswirtschaft finden Sie hier auf einen Blick.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18. August 2006 in Kraft. Es hat erhebliche Auswirkungen für die Unternehmen, insbesondere auf die Personalarbeit.
Nach Deutschland eingeführte Lebensmittel müssen nicht nur dem Europäischen Lebensmittelrecht entsprechen, sondern auch dem deutschen Lebensmittelrecht. Der Importeur von Produkten wird als Hersteller dieser Waren angesehen und hat zu gewährleisten, dass nur sichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Er haftet in vollem Umfang für die eingeführten Produkte.