Ratgeber

EU-Nachhaltigkeits-Omnibus: Einigung im Trilog erzielt (8. Dezember 2025)

Mit dem Omnibus-Paket hat die EU weitreichende Vereinfachungen mit Blick auf Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten beschlossen. Für zahlreiche Unternehmen wird dadurch eine substanzielle Entlastung, mitunter sogar eine komplette Befreiung von den gesetzlichen Nachhaltigkeitspflichten ausgelöst.

EU-Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeit: Erleichterungen für Unternehmen beschlossen

Mit dem neuen Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeit hat die EU-Kommission weitreichende Änderungen bei den Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten beschlossen. Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten und den Aufwand für betroffene Betriebe zu reduzieren. Das Maßnahmenpaket umfasst Anpassungen an der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der EU-Taxonomie, den Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD) sowie dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).

Zusammenfassung

1. Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

  • Berichtspflicht gilt künftig für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 450 Mio. €. Eine Review-Klausel behält sich die Ausweitung des Anwendungsbereichs vor.
  • Die Berichtspflicht für neu erfasste Unternehmen wird auf das Geschäftsjahr 2027 verschoben, d.h. Berichterstattung in 2028 über 2027; für die bereits berichtspflichtigen Welle-1 Unternehmen gelten im GF 2025/2026 Übergangserleichterungen.
  • Die bestehenden Berichtsstandards (ESRS) wurden vereinfacht, branchenspezifische Vorgaben entfallen
  • Der freiwillige KMU-Standard (VSME) bietet Orientierung für kleinere Unternehmen und soll Lieferkettenabfragen standardisieren

2. Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD)

  • Es fallen nur noch sehr große Unternehmen > 5.000 Mitarbeitende und > 1,5 Mrd. € Umsatz in den Anwendungsbereich. Eine Review-Klausel behält sich die Ausweitung des Anwendungsbereichs vor.
    - Risikobasierter Ansatz statt detailliertem Lieferketten-Mapping (d.h. Fokus auf die Teile der Wertschöpfungskette, bei denen negative Auswirkungen auf Umwelt oder Menschen am wahrscheinlichsten sind)
    - Klimatransitionspläne und EU-weite Haftungsregelungen entfallen
    - maximale Bußgelder bis zu 3% des Nettoumsatzes
    - nationale Umsetzung bis Mitte 2028, Anwendung bis spätestens 2029.
    - Um den trickle-down Effekt in der Lieferkette zu mildern, sollen Unternehmen ihre Analyse auf „reasonably available information“ stützen.

Die Vereinbarung ist derzeit „vorläufig“ – formell müssen noch der Rat (geplante Abstimmung am 10.12.2025) und das Europäische Parlament (16.12.2025) zustimmen. Die endgültigen Formulierungen stehen erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt fest. Die Änderungsrichtlinie muss dann in deutsches Recht umgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung des Rats der EU.

Bleibt Nachhaltiges Wirtschaft ein Zukunftsthema?

Die EU setzt mit den vorgeschlagenen Erleichterungen auf mehr Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit – ohne die Nachhaltigkeits- und Klimaziele aus dem Blick zu verlieren. Mit dem Clean Industrial Deal treibt die EU den Wandel hin zu einem klimaneutralen Kontinent weiter voran. So treten in den nächsten Jahren zahlreiche neue Regelwerke für mehr Nachhaltigkeit auf Produkt- bzw. Rohstoffebene in Kraft - wie etwa die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, die Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten und die Ökodesign-Verordnung.

Zeitgleich schreitet im Finanzsektor der Wandel voran: Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verpflichtet Finanzinstitute zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitskriterien in Entscheidungsprozessen. Dabei rückt der Umgang mit Umwelt- und Klimarisiken im Kreditvergabeprozess immer stärker in den Fokus.

Für Unternehmen heißt das: Nachhaltigkeit bleibt ein strategisches Kernthema und Nachhaltigkeitsdaten bleiben gefragt – nicht nur seitens des Gesetzgebers, sondern zunehmend auch durch Banken und Investoren, Kunden und weiteren Stakeholdern. Sie sollten sich daher nicht nur an den gesetzlichen Vorgaben, sondern insbesondere auch an den Marktanforderungen orientieren.

Roadmap für Ihr Unternehmen: Wie können Sie die Zeit der regulatorischen Unsicherheit nutzen?

Die Vorschläge der EU-Kommission versprechen Entlastung. Bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen informiert, z. B. mit dem IHK-Newsletter Nachhaltigkeit . Nutzen Sie die gewonnene Zeit gezielt zur weiteren Vorbereitung.

Haben Sie bereits eine Wesentlichkeitsanalyse oder Stakeholderbefragung in Vorbereitung auf die CSRD/CSDDD durchgeführt? Nutzen Sie die Erkenntnisse für Ihr Risikomanagement und Ihre Unternehmensstrategie. So setzen Sie klare Prioritäten und schaffen Mehrwert über die Berichtspflicht hinaus.

Dei Einigung im Omnibus sieht vor, dass der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtstandard für KMU (VSME) nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen relevant ist. Er soll auch großen Unternehmen Orientierung bieten, welche Informationen bei Geschäftspartnern für CSRD-Compliance abzufragen sind. Ein Blick in den aktuellen Standard-Entwurf der EFRAG lohnt sich also für Unternehmen aller Größenklassen. Mehr dazu im IHK-Ratgeber zum VSME .

ESG-Daten sind nicht nur für Berichte wichtig, sondern helfen, Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten. Seit diesem Jahr stellt das BMWK mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ein kostenfreies Tool zur Erstellung des eigenen Nachhaltigkeitsberichts zur Verfügung – bald auch ergänzt um ein VSME-Modul.

Nutzen Sie Netzwerke wie die IHK, um sich mit anderen Unternehmen auszutauschen und gemeinsam auf die neuen regulatorischen Entwicklungen und Pflichten zu reagieren. Das spart Ressourcen, schafft Klarheit – und bringt Sie schneller ans Ziel.