Ein Baustein des Green Deal ist eine weitreichende Änderung der nicht finanziellen Berichterstattung (Non-financial Reporting Directive, NFRD), umbenannt in Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Nach der CSRD werden wesentlich mehr Unternehmen als bisher zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet und es werden Berichtsinhalte durch einen EU-Standard vereinheitlicht.
Zusätzlich befindet sich ein EU Lieferkettengesetz in Arbeit. Es soll Rechenschafts- und Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte, Umwelt und gute Regierungsführung festlegen. Auch KMU, die börsennotiert oder in Hochrisikosektoren tätig sind, sollen unter die Pflichten fallen.
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