Was fällt unter die vorläufige Anwendung des Abkommens?
Unter die vorläufige Anwendung fallen weite Teile des Abkommens. Ausgenommen sind der Investitionsschutzteil sowie einzelne Kapitel und Abschnitte in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Steuern und Geistiges Eigentum.
Die Voraussetzung für das vollständige Inkrafttreten ist die Ratifizierung des Abkommens in allen Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten. Dieser Prozess kann jedoch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Sofort wirksam ist die Abschaffung bzw. Senkung von Zöllen.