Das EU-Mercosur-Abkommen ist ein umfassendes Assoziierungs- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den vier Gründungsstaaten des Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay). Es regelt den Abbau von Handelshemmnissen (insbesondere Zölle), den verbesserten Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens, Regeln zum Warenursprung sowie gemeinsame Verpflichtungen zu Umwelt- und Sozialstandards. Ziel ist es, Handel und Investitionen zwischen den Regionen zu vertiefen und rechtliche Rahmenbedingungen für Zusammenarbeit zu schaffen.

Inhalt

Das EU-Mercosur-Abkommen: Wie geht es jetzt weiter?

mercosur

Das EU-Mercosur-Abkommen befindet sich im Abschluss- bzw. Ratifizierungsprozess. Die EU-Mitgliedstaaten haben dem Verhandlungsergebnis politisch zugestimmt. Das Abkommen wurde am 17. Januar 2026 in Asunción (Paraguay) unterzeichnet.

+++ Update: Aktuelle Entwicklungen +++

Stand: 21.01.2026
Das Europäische Parlament hat mit knapper Mehrheit beschlossen, das EU‑Mercosur‑Freihandelsabkommen dem Europäischen Gerichtshof zur rechtlichen Prüfung vorzulegen. Diese Entscheidung kann den Ratifizierungsprozess des EU‑Mercosur‑Abkommens deutlich verzögern.

Im Anschluss folgen noch die formalen Zustimmungs- und Ratifizierungsverfahren, bevor das Abkommen vollständig in Kraft treten kann.

Wir halten Sie zu weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

Manfred Gößl, BIHK-Hauptgeschäftsführer, zum Entscheidung des EU-Parlaments, das Mercosur-Abkommen durch den EuGH überprüfen zu lassen

Dr. Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern. Foto: IHK/ HRSchulz

© IHK für München und Oberbayern / HRSchulz

Dr. Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern. Foto: IHK/ HRSchulz

„Dass das EU-Parlament das bereits unterzeichnete Mercosur-Abkommen jetzt vom EuGH überprüfen lassen möchte, ist ein Fiasko insbesondere für das verarbeitende Gewerbe in Bayern. Die politisch verursachte Unsicherheit erreicht immer neue Höhen! Ein Milliardenschaden alleine für die deutsche Wirtschaft und weitere Jobverluste drohen. Sollte es tatsächlich - wie bei vorherigen Fällen - bis zu zwei Jahre dauern, bis der Europäische Gerichtshof entscheidet, würde es sich um ein beispielloses Systemversagen handeln. Kollektive Handlungsfähigkeit muss nach der versprochenen Zeitenwende anders aussehen. Wenige Wochen zur gerichtlichen Überprüfung sind noch akzeptabel, viele Monate oder gar Jahre aber nicht. Der große Verlierer ist die gesamte Europäische Union, die ihr Gesicht gegenüber ihren Handelspartnern insbesondere in Südamerika, Asien, Afrika und im Nahen Osten verliert. Wir brauchen mehr statt weniger Freihandel."

Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK), zur Entscheidung des Europäischen Parlaments, das Mercosur-Abkommen durch den Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen

FAQ: Häufige Fragen zum EU-Mercosur-Abkommen

  • Entscheidung über eine mögliche provisorische Anwendung handelspolitischer Teile (nur möglich für Bereiche in alleiniger EU-Kompetenz).
  • Wochen bis Monate nach UnterzeichnungZustimmung des Europäischen Parlaments (Consent-Verfahren): der handelspolitische Teil "iTA" (interim Trade Agreement) fällt in die exklusive Kompetenz der EU. Daher benötigt es nach Unterzeichnung – im Gegensatz zum vollständigen EMPA – nur die Zustimmung des Europäischen Parlaments (neben der gesetzlichen Veröffentlichung im EU-Amtsblatt). Eine nationale Ratifikation durch Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich. Nach EP-Zustimmung folgt eine formelle Beschlussfassung im Rat (conclusion). Erst danach wird das iTA offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft (Hinweis: Je nach Branche können Übergangsregelungen gelten).
  • Kurzum: Das iTA tritt erst in Kraft, sobald das Europäische Parlament zugestimmt und das formelle "conclusion"-Verfahren im Rat abgeschlossen ist.
  • AnschließendNationale Ratifizierungsverfahren in den EU-Mitgliedstaaten und in den Mercosur-Parlamenten für das EMPA (schrittweise; kann Monate bis Jahre dauern - überwiegend im Laufe von 2026 bis 2028).
  • Endgültiges Inkrafttreten – Sobald die vertraglich festgelegten Ratifizierungsbedingungen erfüllt sind; Teile des Abkommens treten gegebenenfalls gestaffelt in Kraft.

  • Zollvorteile: Das Abkommen sieht eine schrittweise Abschaffung von >90 % der Zölle vor; EU-Exporteure erwartet ein geschätzter jährlicher Vorteil (Marktstudien sprechen von mehreren Mrd. EUR). Ob und wann Ihr Produkt von Vorzugszöllen profitiert, hängt von den Ursprungsregeln ab.
  • Marktzugang: Verbesserter Zugang zu Dienstleistungen und öffentlichen Ausschreibungen in Mercosur-Staaten.
  • Regulatorische Hürden bleiben: SPS-Vorschriften, technische Normen und Zertifizierungen gelten weiterhin.
  • Umwelt & Arbeitsstandards: Vereinbarte Verpflichtungen zu Umwelt- und Sozialstandards sowie Schutz für geografische Angaben (z. B. geschützte Herkunftsbezeichnungen).
  • Politisches Risiko: Mitbestimmende nationale Parlamente und öffentliche Proteste (z. B. Agrarsektor) können Ratifizierung verzögern oder politische Anpassungen erzwingen.
  • Chancen & Risiken: Neue Absatz- und Beschaffungsmärkte, aber auch Konkurrenzdruck für sensible Branchen (insbesondere Agrar- und Lebensmittelsektor).

Wichtiger Hinweis: Das Abkommen ist noch nicht in Kraft. Die angekündigten Vorteile — insbesondere der Abbau von Zöllen — gelten derzeit noch nicht. Unternehmen dürfen daher noch nicht von Präferenzzöllen ausgehen. Prüfen Sie laufende Entwicklungen (Unterzeichnung, mögliche provisorische Anwendung, EP-Zustimmung, nationale Ratifizierungen), bevor Sie operative Entscheidungen auf Basis von Zollvorteilen treffen.


Kurzcheck (Prioritäten jetzt):

  • Exposure analysieren
    Ermitteln Sie Umfang und Risiko Ihrer Handelsbeziehungen mit Mercosur-Staaten.
  • Ursprungsprüfung vorbereiten (aber nicht automatisch anwenden)
    Prüfen, ob Ihre Produkte potentiell die Abkommens-Ursprungsregeln erfüllen. Falls Ihnen der Begriff noch nicht vertraut ist: Als Ursprungsnachweis wird künftig eine Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen. Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als REX vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Registrierungen verwendet werden können. Ab Inkrafttreten bzw. vorläufiger Anwendbarkeit des Abkommens können dann auch die Mercosurstaaten auf Lieferantenerklärungen genannt werden.
    Achtung: Präferenzzollsätze dürfen erst nach formeller Anwendung des Abkommens in Anspruch genommen werden.
  • Zoll- und Preisplanung in Szenarien
    Erstellen Sie Szenarien für gestaffelten Zollabbau (Best-/Worst-Cases). Planen Sie Margen- und Preisreaktionen, aber setzen Sie Maßnahmen erst um, wenn die provisorische oder endgültige Anwendung bestätigt ist.
  • Regulatorische Vorbereitung
    Klären Sie SPS-, veterinäre und technische Anforderungen jetzt – diese Hürden bleiben bestehen, auch wenn Zölle gesenkt werden.
  • Verträge & Incoterms prüfen
    Ergänzen Sie Vertragsklauseln zu Zoll, Warenursprung und Haftung, damit Sie flexibel reagieren können, falls sich Zeitplan oder Anwendungsumfang ändert.
  • Dokumentation & Compliance-Prozesse einrichten
    Bereiten Sie Abläufe für Präferenznachweise, Ursprungserklärungen und Zollabwicklung vor; aktivieren Sie diese jedoch erst, wenn die Rechtslage es erlaubt.
  • Risiko- und Chancenbewertung
    Analysieren Sie mögliche Konkurrenz aus Mercosur-Importen und identifizieren Sie Chancen für Absatz/Beschaffung.
  • Monitoring & Kommunikation
    Beobachten Sie EP-Abstimmung, nationale Ratifizierungen und Entscheidungen zur provisorischen Anwendung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Zahlen zum Handel zwischen Bayern und den Mercosur-Staaten

  • Das Handelsvolumen zwischen Bayern und den Mercosur-Staaten belief sich im Jahr 2024 auf 2,7 Milliarden Euro. Dabei entfielen 2,1 Milliarden Euro auf Exporte und 0,6 Milliarden Euro auf Importe.
  • Bayerische Firmen liefern vor allem Maschinen, Fahrzeuge, Chemie- und Elektrotechnikprodukte.
  • Aus den Mercosur-Ländern importiert werden vorwiegend Agrarprodukte, Rohstoffe, Grundchemikalien und Industrieerzeugnisse

Länderspezifische Beratung

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12.02.2026

Webinar: „IHK-Spezial zu EU-MERCOSUR – Startklar für Südamerika?“

Datum: Donnerstag, 12. Februar 2026 Um 13:00 Uhr
Ort: Online