Technische Finalisierung in der EU
- Fertigstellung der administrativen TRQ‑Mechanik (Verwaltung/Allokation, IT‑Prozesse, Bekanntmachungen) und Anpassung der zollrechtlichen Durchführung (z. B. Veröffentlichung einschlägiger Durchführungsrechtsakte und Leitlinien).
- Flankierend: Schutzinstrumente—die vom Rat am 5. März 2026 angenommene Schutzklausel‑Verordnung tritt 20 Tage nach OJ‑Veröffentlichung in Kraft und ist damit ab dem ersten Anwendungstag des iTA nutzbar.
Förmliche Notifizierung durch die EU
Die Kommission
notifiziert die Vollendung der EU‑internen Verfahren gemäß dem
Ratsbeschluss (ABl. L 2026/183) und legt (im Einvernehmen mit den Partnern) das
Datum der vorläufigen Anwendung fest.
Voraussetzungen auf Mercosur‑Seite
Mindestens ein Mercosur‑Staat hat bereits vollständig ratifiziert/notifiziert (
Argentinien, Uruguay).
Auf dieser Basis kann die
vorläufige Anwendung bereits ab Mai 2026 starten; weitere Notifizierungen (z. B. Brasilien/Paraguay) würden den Geltungsumfang zum Start verbreitern.
Start der (vorläufigen) Anwendung
Mit dem gewählten Stichtag (Zielkorridor:
1. Mai 2026) greifen
Zollsenkungen nach Produkt‑Zeitplänen,
TRQs werden operativ, und
Marktzugangsregeln (u. a. Ursprungsregeln, Beschaffung) gelten gemäß iTA‑Text.
Weitere institutionelle Schritte (parallel/anschließend)
- EuGH‑Gutachten zum EMPA/iTA abwarten; das EP‑Zustimmungsverfahren für das iTA ist bis dahin ausgesetzt.
- Nach einem positiven Gutachten: EP‑Zustimmung und Ratsbeschluss über den Abschluss für das iTA; langfristig nationale Ratifikationen für das EMPA (gemischtes Abkommen).
- Anschließend – Nationale Ratifizierungsverfahren in den EU-Mitgliedstaaten und in den Mercosur-Parlamenten für das EMPA (schrittweise; kann Monate bis Jahre dauern - überwiegend im Laufe von 2026 bis 2028).
- Endgültiges Inkrafttreten – Sobald die vertraglich festgelegten Ratifizierungsbedingungen erfüllt sind; Teile des Abkommens treten gegebenenfalls gestaffelt in Kraft.