Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung nach Kroatien entsendet, muss dies vor Beginn der Ensendung dem kroatischen Arbeitsministerium gemeldet werden. Die Meldung beinhaltet unter anderem Angaben zu Arbeitnehmer, Arbeitsort und Entlohnung. Bei bestimmten Tätigkeiten muss zudem die Berufsqualifikation des Dienstleisters nachgewiesen werden. Das Formular (posting declaration form) findet sich auf der Internetseite des kroatischen Ministeriums für Arbeit und Rentenwesen
Vergessen Sie außerdem die A1-Bescheinigung nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!