Livigno liegt in einem abgelegenen Hochtal in den italienischen Alpen, unmittelbar an der Grenze zur Schweiz. Die besondere geografische Lage – mit traditionell engen Verkehrs- und Wirtschaftsbeziehungen über die Alpenpässe – hat die Region über lange Zeit stark geprägt.
Aus dieser historischen Randlage entwickelte sich auch der zollrechtliche Sonderstatus Livignos: Um die Versorgung und wirtschaftliche Entwicklung des schwer zugänglichen Tals zu erleichtern, wurde Livigno schon früh mit besonderen Zoll- und Abgabenregelungen ausgestattet.
Bis heute gehört Livigno daher weder zum Zoll- noch zum Steuergebiet der europäischen Union. Eine Lieferung in dieses Gebiet ist wie eine Ausfuhr in ein Drittlandsgebiet zu behandeln. Aus zollrechtlicher Sicht ist eine Zollanmeldung zwingend abzugeben.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Zolls.
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht der Besonderheiten zum Zollgebiet der Union.