Das volldigitale Carnet ATA ab dem 1. Juni 2026
1. Firmen / Kleingewerbetreibende / Privatpersonen beantragen wie gewohnt über www.e-ata.de/ihkmo ein Carnet.
2. Wenn das Zielland die Schweiz, Norwegen und/oder das Vereinigte Königreich ist, erhält das Unternehmen anstatt des analogen ATA Carnets eine eCarnet ID sowie einen eCarnet PIN-Code über das e-ata-System.
3. Der Carnet-Inhaber lädt die kostenlose ATA Carnet App aus dem App Store (iOS) oder Google Play (Android) herunter und registriert sich.
Zum einen gibt es eine mobile Handy-App, aber auch eine Desktopvariante, mit der sich am Laptop oder Rechner die ATA Carnets verwalten lassen. Die Desktopvariante wird empfohlen, wenn die Ware an einen Dienstleister (z.B. Spediteur) übergeben wird. bzw. wenn mehrere Carnets zu monitoren sind.
4. In der App gibt der Carnet-Inhaber die eCarnet ID sowie den eCarnet PIN-Code ein. Mit der eCarnet ID und dem eCarnet PIN-Code wird das digitale Carnet in die App geladen.
5. Der App-Nutzer bereitet die Reiseabschnitte (Nämlichkeitssicherung, Ausfuhr, Einfuhr, Wiederausfuhr, Wiedereinfuhr, ggf. Transit) entsprechend vor und erstellt entsprechende QR-Codes, welche an den jeweiligen Stellen eingescannt werden, um das Carnet zu bearbeiten.
6. Bei der Zollabfertigung zeigt der Nutzer oder sein Beauftragter (z. B. Spediteur) den QR-Code aus der App vor. Der Zoll scannt den Code und bearbeitet die Erklärung digital. Carnet weitergeben: Falls nötig, kann der QR-Code oder das gesamte Carnet an einen Fahrer oder bevollmächtigten Vertreter weitergegeben werden (mit entsprechender Vollmacht).
7. Wenn das Carnet zurück ist, wird die zuständige IHK voraussichtlich hierüber aktiv vom Unternehmen informiert.