(Personenbezogene) Sanktionen
Embargos können auch personenbezogen (Sanktionen) sein und betreffen dann Lieferungen und Zahlungen an Personen und Gruppen - unabhängig von deren Aufenthaltsort. Es handelt sich demnach um personenbezogene exportkontrollrechtliche Beschränkungen. Eine Prüfmöglichkeit, ob Ihr Kunde / Geschäftspartner von Sanktionen betroffen ist, bietet die Finanzsanktionsliste des Bundes und der Länder. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Anbieter von Prüfsoftware.
Sanktionslistenprüfung
- Prüfen Sie, ob Ihre Geschäftspartner von Sanktionen betroffen sind und damit Geschäfte mit Ihnen beschränkt sein könnten. Das Tool Finanzsanktionsliste
durchsucht die umfassende von der EU erstellte Liste sanktionierter Personen und Organisationen, welche sämtliche Sanktions-Verordnungen der EU berücksichtigt.
Zu eventuellen Maßnahmen gehören z.B. ein umfassendes Verfügungsverbot. Das bedeutet, dass Vermögen, Eigentum und wirtschaftliche Ressourcen dieser Personen, Gruppen und Organisationen eingefroren werden, ihnen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen dürfen und ihnen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen, wodurch sie Gelder, Waren oder Dienstleistungen erwerben könnten.
- Es ist also z.B. verboten, an sie Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter etc. zu zahlen, an sie Immobilien zu verkaufen oder gewerblich zu vermieten oder von ihnen Immobilien zu erwerben.
Wo können überall Namenslisten geprüft werden?
- Finanzsanktionsliste (FiSaLis)
Gestützt auf diese EU-Datenbank gibt es eine alternative Prüfmöglichkeit über das Justizportal des Bundes und der Länder. Die
Finanzsanktionsliste (FiSaLis). Diese ist schneller und besser anwendbar. In dieser Datenbank sind auch Finanzsanktionen der EU enthalten, die gegen ehemalige Entscheidungsträger beispielsweise in Ägypten, Tunesien oder der Ukraine verhängt worden sind.
Die EU-Kommission stellt die Datenbank Consolidated list of sanctions zur Verfügung. Hier sind alle Informationen über mutmaßliche terroristische Gruppierungen, Organisationen und Personen aufgeführt sind, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind und mit denen keine Geschäfte getätigt werden dürfen.
Anhand der interaktiven EU Sanctions Map der Europäischen Kommission können Sie prüfen, ob Ihr Handelspartner oder das Empfangsland mit Sanktionen belegt ist. Geben Sie den Namen in das Suchfeld ein.
Bitte beachten Sie die unterscheidliche Schreibweise von Namen. Bei jedem der drei Suchportale könnte diese Probleme bereiten.
- Software zur Überprüfung der Namenslisten
Neben den genannten kostenlosen Möglichkeiten zur Überprüfung seiner Geschäftspartner bieten viele Softwareunternehmen integrierte und automatisierte Listenprüfungen unterschiedlichen Umfangs an.
Das BAFA gibt auf seiner Webseite gute Hinweise zur Überprüfung der Namenslisten (Stichwort: Personenbezogene Embargomaßnahmen/Terrorismus). Es sind auch Informationen dazu enthalten, wie Sie mit positiven Treffern bei einer Prüfung umgehen.
Darüberhinaus stellt das BAFA ein Merkblatt zu den länderunabhängigen, personenbezogenen Embargos
zur Verfügung.
Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG)
Um eine effektive Durchsetzung dieser Sanktionen sicherzustellen,wurde das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) verabschiedet. Dieses Gesetz erweitert durch Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz, Geldwäschegesetz, Kreditwesengesetz und Wertpapierhandelsgesetz die Möglichkeiten, Eigentumsverhältnisse aufzuklären und Vermögensgegenstände sicherzustellen und enthält eine strafbewehrte Pflicht zur Anzeige der Vermögen gelisteter Personen. Das BAFA ist für die Erfassung dieser Anzeigen zuständig. Weitere Informationen zum Melderegister Sanktionen
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