Ich pflege einen angehörige Person – welche Lösungen zur Vereinbarkeit gibt es ?
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeutet nicht nur, Kinder zu bekommen und zu betreuen. Auch die Pflege von Angehörigen gehört dazu. Aktuell werden in Deutschland die meisten pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause gepflegt. Für Angestellte gibt es verschiedene Regelungen zur – teilweise bezahlten – Freistellung von der Arbeitsverpflichtung bei Pflegebedarf im Kreis der Angehörigen. Selbstständige können sich, ähnlich wie bei der Elternzeit, lediglich eigenverantwortlich Freiräume schaffen. Sie sollten daher im Pflegefall zunächst eine Bestandsaufnahme machen, inwieweit sie die Vereinbarkeit von Pflege und Selbstständigkeit zeitlich, aber auch finanziell stemmen können. Die Checkliste zum Einstieg hilft auch bei dieser Planung.
Pflegezeit / Familienpflegezeit
Beides sind Ansprüche von Arbeitnehmer/-innen an ihre Arbeitgeber. Selbstständige können diesen Anspruch nur an sich selbst stellen. Genauer hinzuschauen heißt es erneut, wenn Geschäftsführer/-innen und Vorstände/-innen sich für eine häusliche Pflege entscheiden. Sie können einen individuellen Anspruch auf Pflegezeit in ihren Verträgen vorsehen. Siehe „Elternzeit“.
Pflegeberatung
Die Mehrheit der pflegebedürftigen Angehörigen wird zu Hause betreut und gepflegt. Diese Aufgabe ist nicht trivial und kostet Zeit und Geld.
Jeder Pflegebedürftige ebenso wie pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. In Oberbayern gibt es flächendeckend Pflegestützpunkte. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige erhalten dort eine neutrale, unabhängige und wohnortnahe Beratung zu allen Themen rund um die Pflege. Zugleich beraten aber auch die Krankenkassen, die Pflegekassen und zahlreiche weitere Institutionen.
Pflegegeld
Pflegebedürftige können zur finanziellen Unterstützung Pflegegeld beantragen. Dies ist vom Pflegegrad (ab Pflegerad 2) abhängig und liegt pro Monat zwischen 332 und 947 Euro. Hinzukommen Sachleistungszuschüsse (ab Pflegerad 2) zwischen 761 und 2200 Euro pro Jahr. Dieses Geld steht dem Pflegebedürftigen zu, er/sie darf es aber an pflegende Angehörige weitereichen. Das Pflegegeld muss vom pflegenden Angehörigen nicht versteuert werden. Eine Voraussetzung für die häusliche Pflege ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch von einer externen Institution. Die Pflege darf nicht als gewerbliche Tätigkeit erfolgen, sondern als private unterstützende Tätigkeit für den Angehörigen.