In Drittstaaten erworbene Grundqualifikationen werden in Deutschland in der Regel nicht anerkannt.
Die Grundqualifikation muss in einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz absolviert werden, in dem zum Zeitpunkt des Erwerbs der ordentliche Wohnsitz (mindestens 185 Tage im Jahr) liegt.
Aufschluss über eine vorhandene Grundqualifikation gibt im Führerschein die Eintragung mit der Schlüsselzahl 95 inklusive Ablaufdatum. Alternativ liegt der Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) als extra Karte vor.
Wurde während einer früheren Beschäftigung in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz die (beschleunigte) Grundqualifikation bereits erworben und ist diese noch gültig, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise und Arbeitsaufnahme als Berufskraftfahrer erfolgen.
Ist diese nicht mehr gültig, ist ggf. trotzdem eine Einreise möglich und es muss in Deutschland eine Weiterbildung gemacht werden.
Der ausländische Führerschein muss, wie oben beschrieben, in Deutschland innerhalb von sechs Monaten umgeschrieben werden.
Welche Unterlagen in einem solchen Fall im Visumverfahren vorgelegt werden müssen, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.
Sonderfall Besitzstand: Wenn Führerscheine vor dem 10.9.2009 (C-Klassen) bzw. 10.9.2008 (D-Klassen) erworben wurden, gilt die Berufskraftfahrerqualifikation als vorhanden. Allerdings muss eine Weiterbildung absolviert werden (35 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, alle 5 Jahre).
Zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation bestehen im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:
- Grundqualifikation: Hierzu muss eine theoretische sowie praktische Prüfung bestanden werden. Es besteht keine Pflicht eine Schulung zu besuchen.
- Beschleunigte Grundqualifikation: Vorgeschrieben ist eine Schulung, wobei am Ende eine theoretische Prüfung zu bestehen ist.
- Berufsausbildung: Alternativ kann auch eine Berufsausbildung in bestimmten Berufen absolviert werden.
Das Ablegen der Grundqualifikation ist derzeit nur auf Deutsch möglich.
Detaillierte Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation und den Voraussetzungen finden Sie
hier.
Weiterführende Informationen zu den Prüfungen durch die IHK für München und Oberbayern mit Link zur Anmeldung finden Sie
hier.