Ab dem 1. Januar 2025 gibt es wichtige Neuerungen im Gewerberaummietrecht. Mit dem Übergang vom Schriftformerfordernis zur Textform sollen Mietparteien von bürokratischem Aufwand entlastet werden.
Bisher mussten Gewerberaummietverträge, die länger als ein Jahr gelten sollten, schriftlich abgeschlossen werden (§ 550 BGB). Ab dem 1. Januar 2025 reicht es aus, diese in Textform zu schließen.
Textform heißt beispielsweise, dass E-Mail reicht.
Mehr Infos zu
Gewerbemietverträgen