IHK München: Innenstädte beleben, Lockerungen zügig umsetzen
„Vielerorts warten die Einzelhändler noch auf die im neuen Ladenschlussgesetz angekündigten Verbesserungen“ erklärt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern. „Statt den lokalen Kaufleuten die gesetzlich erlaubten Freiheiten auch zu geben und sie einfach mal machen zu lassen, warten fast alle Kommunen noch ab und entscheiden nicht. Angesichts verhaltener Kauflaune und starker Online-Konkurrenz brauchen unsere stationären Händler aber dringend die Chance, die neuen Ladenöffnungsoptionen nutzen zu können, wenn sie es möchten. Die Stadträte von Eichstätt und Geretsried beispielsweise haben schnell alle acht gesetzlich möglichen kommunalen Einkaufsnächte verabschiedet“, so Gößl.
Die Umfrage zeigt auch, dass vorerst keine der befragten Gemeinden geplant hat, zusätzliche touristische Bereiche auszuweisen, um dort den Verkauf von Souvenir- und Reisebedarf an Sonn- und Feiertagen zu erlauben. Von dieser Möglichkeit hat beispielsweise die Landeshauptstadt München Gebrauch gemacht. Dort darf künftig zwischen April und Mitte Oktober auch in der Fußgängerzone der Altstadt sonn- und feiertags Tourismusbedarf verkauft werden. Viele Händler sowie die IHK hätten sich jedoch gewünscht, dass aufgrund der vielen touristischen Hotspots das gesamte Stadtgebiet zum touristischen Bereich erklärt wird.
Laut IHK trägt der Einzelhandel entscheidend zur Vitalität und Lebendigkeit der Innenstädte und Ortszentren bei. Davon profitieren auch Kultur, Gastronomie und das weitere lokale Gewerbe.
Anmerkung zum Panel: Für die Umfrage hat die IHK über 70 Wirtschaftsförderer in oberbayerischen Landratsämtern und Gemeinden kontaktiert. 59 Gemeinden haben sich daraufhin an der Umfrage beteiligt, darunter 12 Kommunen mit über 25.000 Einwohnern.