IHK-Beiträge für 2026 bleiben unter langjährigem Durchschnitt
Die IHK-Vollversammlung erteilte auch allen Vorstößen zur Verschärfung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen eine Absage. Eine Erbschaftsteuer ohne Verschonungsregeln für Betriebe sei der „Tod des Mittelstands“, hieß es aus der Mitte der IHK-Vollversammlung. Solche Pläne würde die ohnehin bestehenden Nachfolgeprobleme bei vielen Firmen noch potenzieren.
Des Weiteren sprach sich die IHK-Vollversammlung für Verbesserungen bei der EU-Entwaldungsverordnung aus. Dringend notwendig sei unter anderem die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie, damit betroffene Produkte aus Ländern, in denen wegen hinreichender anderer Vorschriften keine Entwaldungsrisiken bestehen, nicht unter die Verordnung fallen. Obwohl ursprünglich für den Schutz der Regenwälder gedacht, müssen aktuell sogar Produzenten von Holz in Deutschland mit Sorgfaltserklärungen und Geo-Nachweisen die exakte Herkunft des einheimischen Rohstoffs belegen.
Für die IHK-Mitgliedsunternehmen ergibt sich 2026 eine leichte Erhöhung der Umlage, die zusammen mit dem Grundbeitrag den Mitgliedsbeitrag bildet. Der Umlagehebesatz auf den Gewerbeertrag wird auf 0,117 Prozent festgesetzt (zuvor 0,09 Prozent) und bewegt sich weiterhin unter dem langjährigen Durchschnitt von 0,150 Prozent. Die IHK für München und Oberbayern liegt mit der Höhe ihrer Umlage deutlich unterhalb des deutschen Durchschnitts. Die IHK-Grundbeiträge bleiben gegenüber 2025 unverändert.
Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern beschließt die Beitragshöhe mit der Verabschiedung des jährlichen Wirtschaftsplans. Über 40 Prozent der IHK-Mitglieder sind als Existenzgründer oder Kleingewerbetreibende gänzlich beitragsfrei gestellt.
Die IHK für München und Oberbayern ist die gesetzliche Vertretung von über 400.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in Oberbayern. Die Aufgabe der IHK ist es, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden zu vertreten und dabei die Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Die Vollversammlung ist demokratisch von allen IHK-Mitgliedern gewählt und das höchste Organ der IHK.