Unternehmerische Freiheit in Mutterschutz und Elternzeit bewahren
Ein finanziell gut abgesicherter Mutterschutz kann die Existenzgründung von Frauen erleichtern, die Stabilität und den Fortbestand des Unternehmens sichern und Selbstständige bestärken Kinder zu bekommen. Eine Absicherung der Mutterschutzzeit darf jedoch die unternehmerische Freiheit nicht einschränken und muss die unternehmerische Eigenverantwortung in der Finanzierung der Leistungen berücksichtigen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Selbstständigkeit weiter zu stärken, fordert die IHK folgende Maßnahmen:
Selbstständige besser über Absicherungsmöglichkeiten informieren.
Informationen zur Absicherung von Schwangerschaft und Mutterschutz müssen ein fester Bestandteil in der Gründungsberatung sein und auch regelmäßig in den relevanten Informationskanälen für Selbstständige erfolgen. Bei Abschluss einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung muss eine fundierte Beratung über Absicherungsmöglichkeiten für Schwangerschaft und Mutterschutz geleistet werden. Vorhandene Informations- und Beratungsangebote, wie sie die IHK für München und Oberbayern schon jetzt gezielt Gründerinnen und Unternehmerinnen anbietet, helfen dabei, bedarfsgerechte Absicherungen für Mutterschutz und Elternzeit zu finden.
Keine gesetzlichen Beschränkungen beim Mutterschutz für selbstständige Frauen einführen.
Auch künftig soll das Mutterschutzgesetz mit seinen Schutznormen nicht für Selbstständige gelten und somit auch keine verbindlichen Mutterschutzfristen oder Beschäftigungsverbote greifen. Selbstständige sollen auch weiterhin selbst entscheiden können, ob, was und wie viel sie arbeiten.
Freiwillige Absicherung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung beibehalten.
Die vielfach diskutierte Einführung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung von Mutterschaftsleistungen für Selbstständige nach dem Vorbild der Umlage 2 für Arbeitnehmerinnen, in das alle selbstständigen Männer und Frauen einzahlen und alle selbstständigen Frauen Leistungen erhalten, wäre mit einem komplexen Regelungsbedarf verbunden und wirft viele Fragen auf: Wer zahlt wieviel ein? Was ist der auszugleichende Lohn? Wie können tatsächlich entstandene Einkommensausfälle aufgrund von Mutterschutz nachgewiesen werden, insbesondere, wenn Mitarbeitende die Zeit überbrücken? Die Einführung eines Umlageverfahrens wird daher nicht als geeignete Finanzierungsoption erachtet. Die bestehende Möglichkeit der freiwilligen finanziellen Absicherung von Mutterschaftsleistungen über ein Krankengeld in der gesetzlichen oder einem Krankentagegeld in der privaten Krankenversiche?rung bietet Flexibilität hinsichtlich Dauer und Umfang der erforderlichen Absicherung und sollte daher beibehalten werden.
Realität der Selbstständigen in der Mutterschutzzeit berücksichtigen.
Zahlungseingänge, die aus Leistungen vor Beginn des Mutterschutzzeitraum resultieren, dürfen nicht dem Kranken(tage)geld angerechnet werden. Ebenso darf eine geringfügige Beschäftigung in der Mutterschutz-zeit, die zum Erhalt des Unternehmens notwendig ist und von der Selbstständigen frei festgelegt werden kann, den Anspruch auf Kranken(tage)geld nicht aufheben oder einschränken.
Elterngeldbezug für Selbstständige vereinfachen.
Der aktuelle Elterngeldbezug für Selbstständige ist zu kompliziert. Sinnvoll wäre es, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu vereinfachen und den schwankenden Einnahmen unternehmerischer Tätigkeit besser Rechnung zu tragen. Insbesondere sollten Zahlungseingänge aus Leistungen, die vor dem Elterngeldbezug erbracht wurden, nicht generell dem Elterngeld angerechnet werden. Ebenso entsprechen feste Wochenarbeitszeiten nicht der Realität von Selbstständigen, so dass der Nachweis einer 32-Stunden-Grenze entfallen sollte.