Kernbotschaft 2: Wettbewerbswirkungen und Kostenfolgen
Das Gesetz gilt für Bundesaufträge oberhalb der festgelegten Wertgrenzen. Zwar wurden im Bundestag Bagatellschwellen eingeführt, um kleinere Aufträge auszunehmen, jedoch bleibt für relevante Beschaffungsvolumina Folgendes festzustellen:
- Erhöhte Compliance-Kosten
- steigende Angebotskalkulationen
- Rückzug nicht tarifgebundener Anbieter vom Markt der Bundesaufträge.
Gerade tarifgebundene Unternehmen werden zwar strukturell begünstigt; dennoch entsteht auch für diese ein zusätzlicher Nachweisaufwand.
Die ökonomische Wirkung ist voraussichtlich:
- Reduzierung der Bieterzahl in bestimmten Branchen
- geringerer Preiswettbewerb
- steigende Beschaffungskosten.
Ob der intendierte arbeitsmarktpolitische Effekt die fiskalischen Mehrkosten kompensiert, bleibt abzuwarten.