Abgleich mit IST-Zahlen nötig
„Das war zu erwarten“, erklärt Drognitz. Denn um schnelle Hilfe leisten zu können, wurden die Gelder in der Regel auf Prognosebasis gewährt. „Es war daher von vornherein klar, dass die geschätzten Zahlen dem tatsächlich eingetretenen Umsatzeinbruch eines Unternehmens gegenübergestellt werden und somit eine Schlussabrechnung mit den IST-Zahlen erfolgen muss“, so Drognitz.
Manch einer würde gern auf die Schlussabrechnung verzichten – auch, um endlich einen Haken an das Thema Wirtschaftshilfen setzen zu können. „Dafür habe ich Verständnis, brennen unseren Unternehmen derzeit doch auch viele andere Dinge unter den Nägeln“, sagt der IHK-Experte. Trotz allem könne die Schlussabrechnung nicht wegfallen, auch wenn dies erneuten Aufwand bedeute. „Zum einen, weil es sich um Steuergelder handelt.
Zum anderen, weil dies unfair gegenüber den Unternehmen wäre, die ihre Umsatzeinbrüche vorsichtig, also konservativ prognostiziert haben und damit in der Schlussabrechnung eine Nachzahlung erhalten.“ Darüber hinaus sei die Schlussabrechnung für alle Unternehmen wichtig, um Rechtssicherheit zu erhalten.