Von Josef Stelzer, IHK-Magazin 10/2024
Künstliche Intelligenz (KI) kann in vielen Bereichen nützlich sein. KI-Systeme planen Produktion und Logistik, unterstützen den Kundenservice, analysieren Daten, formulieren Marketingtexte oder durchforsten Kaufverträge. Um das Vertrauen in die KI-Technologie zu stärken, sind jedoch ethische Standards und klare Regeln erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten den Artificial Intelligence Act, kurz AI Act, verabschiedet – und damit den weltweit ersten KI-Rechtsrahmen geschaffen. Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten.
Für Unternehmen, die KI-Lösungen einsetzen, kann das neue Gesetz in bestimmten Fällen durchaus herausfordernd werden. Zumal noch einige Aspekte ungeklärt sind. Deshalb forderte die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern im Juni mit ihrem Positionspapier eine schnelle, bürokratiearme, einheitliche und innovationsstärkende Umsetzung des AI Acts.