Im laufenden Jahr 2025 sind weitere Vorschriften hinzugekommen, die elektronische Aufzeichnungssysteme und damit auch elektronische Kassensysteme Beziehungsweise Registrierkassen betreffen. So müssen Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 ihre E-Aufzeichnungssysteme dem Finanzamt melden. Die Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch über „Mein ELSTER“ mittels eines amtlichen Onlineformulars oder über eine Software mittels ERiC-Schnittstelle. ERiC steht für Elster Rich Client.
Vor dem 1. Juli 2025 gekaufte Systeme mussten bereits bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. „Wer diese Frist versäumt hat, sollte die Meldung baldmöglichst nachholen“, sagt IHK-Expertin Pezo.
Weiterhin gilt:
- Nach dem 1. Juli 2025 gekaufte Systeme: Diese müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden.
- Außerbetriebnahme: Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden, müssen ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden.
- Wichtiger Hinweis: Vor der Meldung der Außerbetriebnahme muss die ursprüngliche Anschaffung gemeldet sein.
- Besondere Regelungen: Auch gemietete oder geleaste Kassensysteme müssen gemeldet werden, als wären sie gekauft.
Das Bundesministerium der Finanzen stellt eine Ausfüllanleitung zur Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme bereit, die Schritt für Schritt durch den Prozess führt.
Wichtig: Diese Ausfüllanleitung ist nicht an das Finanzamt zu senden.