Von Eva Müller-Tauber, IHK-Magazin 09/2023
Gleich vorab: Auch für Werkswohnungen gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften des Mietrechts. Aus dem Zusammenspiel mit dem Arbeitsvertrag können sich aber Besonderheiten ergeben.
„So besitzen die ›mietrechtlichen Rahmenbedingungen‹ einen arbeitsrechtlichen Aspekt, weil je nach Konstellation bei der Beendigung des Mietvertrags auch die Beendigung des Arbeitsvertrags eine Rolle spielt“, erläutert IHK-Arbeitsrechtsexpertin Frauke Kamp. Denn in der Regel möchte jedes Unternehmen, dass Arbeits- und Mietvertrag gleichzeitig enden, damit es den Wohnraum zeitnah aktuellen oder künftigen Mitarbeitenden zur Verfügung stellen kann. Welche besonderen Vorschriften angewendet werden, hängt vom Wohnungs- und dem damit verbundenen Vertragstyp ab: