Für wen gelten die rechtlichen Vorgaben des Berufskraftfahrergesetzes?
Im §1 des BKrFQG wird der Anwendungsbereich geregelt. Hier wird festgelegt, für welche Fahrten eine Berufskraftfahrerqualifikation benötigt werden und welchen Personenkreis dies betrifft.
Das Gesetz findet Anwendung für Fahrten im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen. Dies betrifft Fahrten mit Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
Die Vorschriften des BKrFQG finden Anwendung auf Fahrer, welche
- deutsche Staatsangehörige
sind
- Angehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU
, eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz sind, oder
- Staatsangehörige von Drittstaaten
sind, sofern diese in einem Unternehmen eingesetzt oder beschäftigt werden, das seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU, in einem Vertragsstaat des EWR oder der Schweiz hat
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