Nach erteilter Zulassung zur Fortbildungsprüfung haben Sie die Möglichkeit, auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit zu werden. Zwischen dem Prüfungsbestandteil, für den die Befreiung beantragt wird, und der bereits erbrachten Leistung muss eine Gleichwertigkeit bestehen. Diese ist gegeben, wenn die Leistungen nach Inhalt und Umfang des prüfungsrelevanten Stoffes sowie nach Art und Dauer der Prüfung übereinstimmen.
Voraussetzungen:
Eine Fachbefreiung kann geprüft werden, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse erfolgreich absolviert haben:
- Fortbildungsprüfung ab DQR-Niveau 5
- Hochschulstudium
Nicht berücksichtigt werden:
- Ausbildungsabschlüsse (Erstausbildung)
- Zertifikatslehrgänge
Die Prüfung einer möglichen Befreiung ist erst nach der Zulassungsentscheidung möglich.
Einzureichende Unterlagen:
Bitte richten Sie Ihren Antrag
mit vollständigen Unterlagen per E-Mail an die zuständige Prüfungskoordinatorin. Erforderlich sind:
1. Abschlusszeugnis inklusive Notenübersicht sowie das Modulhandbuch bzw. die entsprechende Rechtsverordnung Ihres Abschlusses
2. Tabellarische Gegenüberstellung des Rahmenplanes Fachberater/-in für Servicemanagement (FSM) mit den Inhalten Ihres Abschlusses. Die Tabellen erhalten Sie von Ihrer
Prüfungskoordinatorin
Fristen:
- Die Bearbeitung der Fachbefreiungsanträge beginnt ab der ersten Woche nach dem jeweiligen Anmeldeschluss.
- Bitte senden Sie Ihren Antrag spätestens zum Anmeldeschluss ein.
- Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Bei Wiederholungsprüfungen:
Wenn Sie die Prüfung wiederholen müssen, ist der Antrag auf Fachbefreiung bei jedem Prüfungsversuch erneut zu stellen.