Fortbildungsprüfung

Fachberater/-in für Servicemanagement IHK

Die Aufstiegsfortbildung zum/zur Fachberater/-in Servicemanagement ist Ihr erster Schritt in die Berufliche Fortbildung. Mit diesem IHK Abschluss weisen Sie sowohl vertiefte Kenntnisse im Dienstleistungsbereich als auch branchenübergreifende betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie besondere kommunikative Fähigkeiten nach, um verantwortungsvolle Aufgaben im Servicemanagement zu übernehmen. Der Abschluss dient in Verbindung mit weiterer einschlägiger Berufspraxis als Zulassungsvoraussetzung für Fortbildungsabschlüsse auf der DQR Stufe 6 (Fachwirte bzw. Fachkaufleute).

Ziel der Prüfung zum‎/ zur Fachberater/-in Servicemanagement IHK

Mit der Prüfung weisen Sie nach, dass Sie über die notwendigen Kompetenzen verfügen um die Aufgaben eines Fachberaters für Servicemanagement IHK / einer Fachberaterin für Servicemanagement IHK eigenständig und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Hierzu gehören insbesondere:
1. Serviceerlebnisse positiv gestalten und die Kundenbindung als einen unternehmerischen Erfolgsfaktor unterstützen,
2. die Interaktion mit Kunden und Kollegen vor dem Hintergrund hoher Anforderungen im Servicebereich unter Berücksichtigung interkultureller Aspekte gestalten,
3. Sachverhalte und Entscheidungen verständlich und auf den Gesprächspartner bezogen darstellen,
4. in komplexen und konfliktbehafteten Situationen flexibel, angemessen und kundenorientiert reagieren und kommunizieren,
5. Kundenerwartungen, -bedürfnisse und -zufriedenheit ermitteln,
6. Dienstleistungen vorbereiten und durchführen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen sowie unter Einhaltung sicherheitsrelevanter Aspekte,
7. Zusammenarbeit in Teams serviceorientiert und motivierend gestalten und Projektgruppen anleiten.

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Prüfungsvorschrift .
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte im Fortbildungsinformationscenter Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die schriftliche Prüfung umfasst die Bearbeitung von vier eigenständigen Aufgabenstellungen aus den nachfolgenden Handlungsbereichen:
1. Betriebswirtschaftliches Handeln,
2. Kommunikation und Konfliktmanagement,
3. Organisieren und Führen,
4. Servicemanagement.

Die mündliche Prüfung wird in Form eines 30 minütigen situationsbezogenen Fachgesprächs durchgeführt und bezieht sich schwerpunktmäßig auf den Handlungsbereich Servicemanagement.

Prüfungstermine/Fristen

Die Prüfung wird von der IHK München zweimal jährlich angeboten.
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau .

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung .

Nach erteilter Zulassung zur Fortbildungsprüfung haben Sie die Möglichkeit, auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit zu werden. Zwischen dem Prüfungsbestandteil, für den die Befreiung beantragt wird, und der bereits erbrachten Leistung muss eine Gleichwertigkeit bestehen. Diese ist gegeben, wenn die Leistungen nach Inhalt und Umfang des prüfungsrelevanten Stoffes sowie nach Art und Dauer der Prüfung übereinstimmen.

Voraussetzungen:
Eine Fachbefreiung kann geprüft werden, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse erfolgreich absolviert haben:

  • Fortbildungsprüfung ab DQR-Niveau 5
  • Hochschulstudium
Nicht berücksichtigt werden:
  • Ausbildungsabschlüsse (Erstausbildung)
  • Zertifikatslehrgänge
Die Prüfung einer möglichen Befreiung ist erst nach der Zulassungsentscheidung möglich.


Einzureichende Unterlagen:

Bitte richten Sie Ihren Antrag mit vollständigen Unterlagen per E-Mail an die zuständige Prüfungskoordinatorin. Erforderlich sind:

1. Abschlusszeugnis inklusive Notenübersicht sowie das Modulhandbuch bzw. die entsprechende Rechtsverordnung Ihres Abschlusses

2. Tabellarische Gegenüberstellung des Rahmenplanes Fachberater/-in für Servicemanagement (FSM) mit den Inhalten Ihres Abschlusses. Die Tabellen erhalten Sie von Ihrer Prüfungskoordinatorin

Fristen:

  • Die Bearbeitung der Fachbefreiungsanträge beginnt ab der ersten Woche nach dem jeweiligen Anmeldeschluss.
  • Bitte senden Sie Ihren Antrag spätestens zum Anmeldeschluss ein.
  • Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Bei Wiederholungsprüfungen:
Wenn Sie die Prüfung wiederholen müssen, ist der Antrag auf Fachbefreiung bei jedem Prüfungsversuch erneut zu stellen.

Lehrgangsträger‎ – wer bildet aus

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.