Was ist eine Zweitschrift und wann wird eine solche ausgestellt?
Eine Zweitschrift ist kein zweites Original, sondert ersetzt dieses. Sie kann in folgenden Fällen ausgestellt werden:
- Fall 1: Das Original ist verlorengegangen oder wurde zerstört (Regelfall).
- Fall 2: Ihr Name hat sich aufgrund Adoption geändert.
- Fall 3: Ihr Vorname hat sich nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert.
Eine Zweitschrift wird hingegen nicht ausgestellt bei: Namensänderungen aufgrund von Eheschließung/ Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie Einbenennung nach § 1618BGB.
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