Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Der DQR ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems. Er soll zum einen die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen.
Am 1. Mai 2013 ist der Deutsche Qualifikationsrahmen (kurz: DQR) in Kraft getreten. Er überträgt das achtstufige Model des Europäischen Qualifikationsrahmen (kurz: EQR) auf das deutsche Bildungssystem, um eine Vergleichbarkeit über die Landesgrenzen hinaus zu schaffen. Somit entsprechen die DQR-Niveaustufen den jeweiligen EQR-Niveaustufen.
Das entsprechende DQR-Niveau wird auf den IHK-Zeugnissen ausgewiesen
- DQR Niveau 5, zum Beispiel geprüfter Servicetechniker
- DQR Niveau 6, zum Beispiel gepr. Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, Operative Professionals (IT), Bachelor
- DQR Niveau 7, zum Beispiel geprüfte Strategische Professionals (IT), (technische) Betriebswirte, Berufspädagogen, Master
Es sind noch nicht alle Abschlüsse - mittlerweile aber die meisten - zugeordnet. Welche Qualifikationen bereits klassifiziert sind, finden Sie in der Datenbank auf dem offiziellen DQR-Webportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort und nachfolgend finden Sie weitere Erläuterungen zum Nutzen und zur Anwendung des DQR sowie zur Ausweisung auf den IHK-Zeugnissen.
FAQs: Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist ein Übersetzungs- und Vergleichsinstrument, mit dessen Hilfe alle Qualifikationen des deutschen Bildungssystems den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet werden können. Durch die Zuordnung wird die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen innerhalb Deutschlands und Europas gefördert.
Mit dem DQR soll das Ziel erreicht werden, alle schulischen, akademischen und beruflichen, wie auch informelle und non formale Qualifikationen abzubilden und so einen Rahmen für das lebenslange Lernen zu entwickeln. Dabei wird den Besonderheiten des deutschen Bildungssystems Rechnung getragen.
Die Zuordnung zum DQR hilft den Absolventen, die eigene berufliche Kompetenz verständlich zu präsentieren und die Gleichwertigkeit bestimmter beruflicher mit akademischen Abschlüssen zu verdeutlichen. Anhand des Qualifikationsrahmens können zudem der eigene Karriereweg geplant und bei Bedarf geeignete weiterführende Bildungsmaßnahmen ausgewählt werden. Der DQR kann ferner im Rahmen von Prüfungen die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen und den Zugang zu Bildungsgängen erleichtern.
Auch Unternehmen profitieren von der Angabe des DQR Niveaus auf Zeugnissen, weil dadurch die Abschlüsse verschiedener Bildungssysteme aus dem In- und Ausland miteinander vergleichbarer werden.
Der DQR verdeutlicht die Gleichwertigkeit verschiedener Bildungsabschlüsse. Es kommt hierbei nicht darauf an wo und wie man berufliche Handlungskompetenzen erworben hat, sondern dass sie vorhanden sind. Dadurch wird deutlich, dass verschiedenartige Lernergebnisse aus verschiedenen Bildungsbereichen gleichwertig sein können. Diesem Gedanken folgend wird mit dem DQR zum ersten Mal die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung bestätigt.
Mit dem DQR wird jedoch nicht die Gleichartigkeit verschiedener Bildungsabschlüsse festgestellt. Rechtliche Ansprüche werden durch die Zuordnung nicht begründet. Insbesondere wird mit der Zuordnung einer Qualifikation zu einem DQR-Niveau nicht die neue Berechtigung verbunden, welche die Zulassung zu Bildungsgängen, die Anrechnung oder Anerkennung von Bildungsergebnissen im In- oder Ausland und tarif- oder laufbahnrechtliche Fragen betreffen.
Grundlage für die Ausweisung der DQR-Niveaus ist Artikel 2, Abs. 1 des „Gemeinsamen Beschlusses“ zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 20. November 2013.
Voraussetzung für die Umsetzung ist, dass in den einzelnen Bildungsbereichen die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. In der bundesrechtlich geregelten beruflichen Bildung ist dies bereits geschehen. Für die bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungen wurde als Starttermin der 1. März 2014 beschlossen. Die Zeugnisse werden seitdem mit folgendem Vermerk ergänzt: "Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau … zugeordnet.“ Eine rückwirkende Ausweisung auf Zeugnissen, die vor dem 1. März 2014 ausgestellt worden sind, ist nicht möglich.
Der DQR unterscheidet acht Niveaustufen. Die Erfassung von Handlungskompetenzen ist dadurch gewährleistet, dass auf jeder Stufe zum einen die erforderliche Fachkompetenz (Wissen und Fertigkeiten) und die personalen Kompetenzen (Sozial- und Selbstkompetenzen) ausgewiesen ist.
Für die berufliche Fortbildung sind die Niveaustufen fünf bis sieben relevant:
DQR-Niveau 5 beschreibt "Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen, spezialisierten, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.“
DQR-Niveau 6 beschreibt "Kompetenzen zur selbständigen Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.“
DQR-Niveau 7 beschreibt "Kompetenzen zur selbständigen Planung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem wissenschaftlichen Fach oder in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Anforderungsstruktur ist durch häufige und unvorhersehbare Veränderungen gekennzeichnet.“
Ob ein Abschluss dem DQR zugeordnet ist und welchem Niveau er entspricht, kann aus der jeweils aktuellen Liste der zugeordneten Qualifikationen entnommen werden. Die aktuelle Liste ist im Internet unter www.dqr.de zu finden.