Ausbildungsprüfung

Informationen zum Nachteilsausgleich

"Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen." § 65 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz

Die Art der Behinderung ist bitte gemeinsam mit der Prüfungsanmeldung nachzuweisen, gemäß §§ 12, 16 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK für München und Oberbayern.

Antrag zum Nachteilsausgleich (Mit der Prüfungsanmeldung zu beantragen!)

Merkblatt Nachteilsausgleich bei Lese- und/oder Rechtschreibstörung (Legasthenie)

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Seite Allgemeine Informationen zur Anmeldung für Ausbildungsprüfungen.