Die Art der Behinderung ist bitte gemeinsam mit der Prüfungsanmeldung nachzuweisen, gemäß §§ 12, 16 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK für München und Oberbayern.
Antrag
zum Nachteilsausgleich (Mit der Prüfungsanmeldung zu beantragen!)
Für Legasthenie / Lese-/Rechtschreibstörung haben wir Ihnen das Merkblatt
beigefügt.
Allgemeine Informationen zur Anmeldung finden Sie
hier