IHK Berufsbildung
Prüfungseinsicht der schriftlichen Abschlussprüfung: Wie und wann ist sie möglich?
Nach Abschluss aller Prüfungsteile, d. h. nach Erhalt der endgültigen IHK-Ergebnismitteilung (Bescheid über die Prüfung), können Sie in Ihre Prüfungsunterlagen einsehen. Die Einsichtnahme findet nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem/-r zuständigen IHK-Prüfungskoordinator/-in in den Räumen der IHK zu unseren Geschäftszeiten statt.
 Bitte stellen Sie hierzu einen formlosen Antrag an folgende E-Mailadresse: info@muenchen.ihk.de Diese Angaben sind in Ihrem Antrag erforderlich:
- Name
 - Vorname
 - Adresse
 - E-Mailadresse
 - Telefon-/Mobilnummer
 - Azubi-Identnummer
 - Ihr Ausbildungsberuf
 - In welchen Prüfungsbereichen/-fächern möchten Sie Einsicht nehmen?
 - An welchem Prüfungsort fand Ihre Prüfung statt?
 
Ihr Antrag wird an den berufszuständigen Fachbereich weitergeleitet, der sich mit Ihnen für eine Terminvereinbarung in Verbindung setzt.