IHK Ratgeber

Standortwahl & -sicherung

Sie machen sich selbstständig und suchen einen geeigneten Standort? Oder Sie haben bereits den richtigen Standort gefunden? Dann behalten Sie dennoch die baurechtlichen Gegebenheiten rund um Ihren Firmensitz im Auge.

Standortwahl

Bild einer grünen Wiese, mit Fabrik und Fabriktürmen im Hintergrund (Symbolbild)

Sie machen sich selbstständig und suchen einen geeigneten Standort? Sie führen bereits ein Unternehmen, sind mit Ihrem aktuellen Sitz nicht zufrieden und suchen einen neuen Standort?

Eine getroffene Standortentscheidung ist bei Fehleinschätzung aus finanziellen und vertragsrechtlichen Gründen häufig nur schwer zu revidieren. Ein falscher Standort kann ein Unternehmen gar die Existenz kosten. Unser Merkblatt zur Standortwahl unterstützt Sie beim Entscheidungsprozess auf der Suche nach einem geeigneten Standort.

Standortsicherung

Zwei Arme, eine Hand hält einen roten Bleistift der auf einem Plan zeichnet. Auf dem Tisch liegen mehrere Papiere und weiter Pläne (Symbolbild)

Sie haben bereits den richtigen Standort gefunden? Behalten Sie dennoch die baurechtlichen Gegebenheiten rund um Ihren Firmensitz im Auge, so haben Sie mehr Spielraum zur Reaktion, wenn Ihr Betriebsablauf durch baurechtliche Vorhaben in der Umgebung beeinträchtigt werden könnte.

Im IHK-Leitfaden Standortsicherung erhalten Sie Informationen, was für Sie und Ihr Unternehmen in Sachen Bauleitplanung von Bedeutung ist, damit Ihr Unternehmen an seinem Standort bleiben und wachsen kann.

FAQ: Häufige Fragen zur Standortsicherung

Stellen Sie sicher, dass die bestehenden Genehmigungen (z. B. Bau-, Immissionsschutzrecht) den Bedürfnissen Ihres Betriebes für die Gegenwart entsprechen. Generell unterliegen genehmigte Betriebe dem Bestandsschutz. Beachten Sie aber, dass Ihr Betriebsgrundstück dennoch von Bebauungsplanänderungen betroffen sein kann. So werden teilweise vielfach geänderte Bebauungspläne neu aufgestellt, um mehr Übersicht über die konkreten Inhalte zu schaffen. Dabei können auch Festsetzungen, wie z. B. Emissionskontingente, geändert werden, welche dann für zukünftige Vorhaben relevant sind. Sollten Sie Ihre Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt sehen, empfehlen wir, dies schnellstmöglich Ihrer Kommune mitzuteilen. Sie können sich dazu auch an die IHK wenden.

Prüfen Sie, welche Flächen in der Umgebung Ihres Betriebsgeländes für spätere Erweiterungen in Frage kommen und ob auf diesen der (erweiterte) Betriebsablauf gut integrierbar ist. Sichern Sie solche geeigneten Vorratsflächen. Dies erfordert nicht nur deren bloße Verfügbarkeit. Zusätzlich muss auf diesen die vorgesehene gewerbliche Nutzung zulässig sein. Die auf einer Fläche zugelassenen Nutzungen ergeben sich u. a. aus dem Planungsrecht. Insbesondere durch die Bauleitplanung kann die Kommune die entsprechenden Voraussetzungen dafür schaffen.

Bebauungspläne können geändert werden und neu erteilte Einzelbaugenehmigungen in der Umgebung können auch Auswirkungen auf Ihren Betriebsstandort haben. Insbesondere bei geplanten Wohnnutzungen in der Nachbarschaft Ihres Betriebs sollten Sie genau prüfen, ob diese Ihre Betriebsabläufe gefährden. Eine Einschränkung kann beispielsweise darin bestehen, dass Sie gewisse Lärmkontingente einhalten müssen, um dem Schutzanspruch der Wohnbebauung gerecht zu werden. Falls Sie eine Beeinträchtigung Ihrer Betriebsabläufe befürchten, sollten Sie dies so schnell wie möglich Ihrer Kommune mitteilen. Wenden Sie sich auch an die IHK.

Insgesamt raten wir, die kommunalpolitischen Tendenzen in der (immissionsrelevanten) Nachbarschaft Ihres Betriebs aufmerksam zu beobachten. Entwicklungen, die Ihren Betriebsablauf gegenwärtig oder in Zukunft beeinträchtigen könnten, kann auf diese Weise schon bei ihrer Entstehung entgegengewirkt werden. Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen oder gar rechtliche Schritte können dann schon frühzeitig überlegt werden.

Bestehende Altlasten auf genutzten oder neu zu erwerbenden Betriebsgrundstücken können den Firmenbestand gefährden. Insbesondere bei Konversionsflächen sollten Sie auf etwaige Altlasten ein besonderes Augenmerk richten. Flächen, auf denen Altlasten vermutet werden, sind zumeist in Altlastenverdachtsflächenkatastern erfasst und sollten auch in Bebauungs- und Flächennutzungsplänen entsprechend gekennzeichnet sein. Fragen Sie im Verdachtsfall dennoch vor einem Erwerb bei Ihrer Kommune nach und lassen Sie das Grundstück gegebenenfalls von einem Fachmann dahin gehend untersuchen.