Stellen Sie sicher, dass die bestehenden Genehmigungen (z. B. Bau-, Immissionsschutzrecht) den Bedürfnissen Ihres Betriebes für die Gegenwart entsprechen. Generell unterliegen genehmigte Betriebe dem Bestandsschutz. Beachten Sie aber, dass Ihr Betriebsgrundstück dennoch von Bebauungsplanänderungen betroffen sein kann. So werden teilweise vielfach geänderte Bebauungspläne neu aufgestellt, um mehr Übersicht über die konkreten Inhalte zu schaffen. Dabei können auch Festsetzungen, wie z. B. Emissionskontingente, geändert werden, welche dann für zukünftige Vorhaben relevant sind. Sollten Sie Ihre Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt sehen, empfehlen wir, dies schnellstmöglich Ihrer Kommune mitzuteilen. Sie können sich dazu auch an die IHK wenden.