Die Bundesstraße B 15 neu ist eine zentrale Entwicklungsachse für die regionale Wirtschaft im Osten Bayerns. Sie wird eine große Lücke im bayerischen Teil des Bundesstraßennetzes schließen.
In mehreren gemeinsamen Resolutionen haben die IHKs für München und Oberbayern, Regensburg für Oberpfalz / Kelheim und Niederbayern sowie die IHK Gremien Landshut, Altötting-Mühldorf und Rosenheim gefordert, dass die B 15 neu zeitnah und durchgängig realisiert wird.
Die im Dezember 2016 beschlossenen Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 stellen eine gute Grundlage für den durchgängigen Ausbau dieser Strecke dar. Die südöstliche Ortsumfahrung Landshut ist in den "vordringlichen Bedarf" mit Planungsrecht eingestuft. Der weitere Aus- bzw. Neubau ab Landshut Süd bis zur Bundesautobahn A8 ist dem "weiteren Bedarf mit Planungsrecht" zugeordnet. Dies ermöglicht den zuständigen Stellen, weiter an der Planung und Realisierung dieses wichtigen Projekts zu arbeiten.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Autobahndirektion Südbayern sowie im Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030.